Bernd Lucke
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Frage von Stefanie S. •

Frage an Bernd Lucke von Stefanie S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Prof. Dr. Lucke,

Ellias Mössner hat gegen die Zulassung der AfD zur Europawahl Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Dies berichtet das juristische Fachblatt Legal Tribune im Artikell"Ticks und Betrügereien" vom 24.4.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-zulassung-europawahl-verfassungsbeschwerde/

Herr Mössner kritisiert in einem 54 seitigem Schriftsatz unter Anderem dass:
- Nichtmitglieder bei der Aufstellungsversammlung wählen durften
- Deligierte nicht mit einfacher Mehrheit nach § 15 I PartG gewählt wurden
es wären "acht von sechzehn Nominierungsveranstaltungen der Delegierten für die Aufstellung der Europawahlliste in ihrer Gültigkeit angegriffen" (s 7)
http://www.lto.de/fileadmin/files/artikel/2014/April/Verfassungsbeschwerde_gegen_die_Zulassung_der_AfD_zu_den_Europawahlen.pdf

Gibt es eine Stellungnahme dazu von ihrer Partei?

mit freundlichen Grüßen,
Stefanie Schröder

Bernd Lucke
Antwort von
LKR

Sehr geehrte Frau Schröder,

ja, natürlich. Beide Vorwürfe sind falsch. Es durften ausschließlich Mitglieder wählen und selbstverständlich sind die Delegierten mit einfacher Mehrheit gewählt worden. Herr Mössner hat leider nicht verstanden, was eine einfache Mehrheit ist. Er kann mal in die Wahlordnung der SPD schauen, die wählt Delegierte genauso wie wir das tun.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lucke