Frage von Helmut F. • 19.09.2013
Frage an Bernd Lucke von Helmut F. bezüglich Verkehr
Würden Sie eine steuerrechtliche Regelung, welche die unentgeltliche Bereitstellung von Parkraum durch den ArbGeber als geldwerten Vorteil einstuft unterstützen?
Wenn ArbGeber und ArbNehmer im Unternehmen die Lösung "bezahlten Parkraum gegen Jobticket" wählen, würde eine Befreiung von der Besteuerung des geldwerten Vorteils erfolgen. Würden Sie diesen Vorschlag ebenfalls unterstützen?
Antwort ausstehend von Bernd Lucke LKR