Frage an Bernd Lange von Stefan R. bezüglich Verkehr
Wie stehen Sie dazu, dass die EU-Komission die Anwendung des Vorsorgeprinzips in Bezug zu möglichen Gesundheitsgefahren beim Ausbau des G5-Mobilfunnetzes verweigert und auf die 'ICNIRP'-Komission verweist, welche lediglich ein privater in Deutschland eingetragener Verein ohne jeden amtlichen Charakter ist, der seine Mitglieder selbst rekrutiert und dabei Fachleute mit abweichenden Meinungen ausschließt, obwohl fünf öffentlich bekannte Untersuchungen zu 5G besorgniserregende Ergebnissen bescheinigen?
Was werden Sie unternehmen, dass rechtzeitig eine wirklich neutrale Expertenkomission eingesetzt wird, in der gleichermaßen auch alle wichtigen Kritiker vertreten sind? Was unternehmen Sie, dass die mehr als 400 Mediziner und Naturwissenschaftler endlich ernst genommen werden, die einen sofortigen Ausbaustopp der 5G-Technik fordern und warnen: „Mit der Implementierung von 5G drohen ernste, irreversible Konsequenzen für den Menschen“?
Kennen sie den ganzen Inhalt der folgenden zwei Artikel?
https://www.rubikon.news/artikel/todliche-strahlung
https://www.5g-anbieter.info/interviews/18/diagnose-funk.html
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union liegt die Hauptverantwortung für den Schutz der Bevölkerung vor potenziell schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder bei den EU-Mitgliedstaaten. Dies schließt auch die Wahl der Maßnahmen, die aufgrund von Alter und Gesundheitszustand zu ergreifen sind, ein.
Bis zum 1. Juli 2016 mussten die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) vom 26. Juni 2013 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0035&from=DE) umsetzen. Wie die Europäische Kommission im Juni 2018 mitteilte, halten sich die bis dahin bewerteten Mitgliedstaaten im Allgemeinen an die in der Richtlinie festgelegten Grenzwerte.
Darüber hinaus besagt der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972&qid=1552566867417&from=EN) vom 11. Dezember 2018, dass die EU-Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten sollen, dass die Erteilung von Frequenznutzungsgenehmigungen in der EU auf einheitliche und vorhersehbare Weise im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Felder erfolgt, wobei sie der Empfehlung 1999/519/EG Rechnung tragen.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament nehmen die Fragen der Auswirkungen von 5G und die möglichen Gefahren durch elektromagnetische Strahlung sehr ernst. In diesem Zusammenhang sind bereits verschiedene schriftliche Anfragen an die Europäische Kommission gestellt worden. Insbesondere möchte ich Sie hier auf zwei Anfragen von Europaabgeordneten der S&D-Fraktion hinweisen, welche u.a. Ihre Fragen aufgreifen. Diese und die dazugehörigen Antworten der Europäischen Kommission finden Sie (in englischer Sprache) im Folgenden:
http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2018-003975_EN.html
http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2018-001797_EN.html
Aus den Antworten der Europäischen Kommission geht u.a. hervor, dass die Kommission die Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern in der Vergangenheit gefördert hat und auch weiterhin fördert. Ein Beispiel für ein laufendes Projekt ist GERONIMO, welches mithilfe eines integrierten Ansatzes basierend auf der Nutzung bestehender Ressourcen als auch ggf. neuen Methoden, darauf abzielt, relevante Fragen zum Thema elektromagnetische Felder und Gesundheit zu beantworten.
Darüber hinaus hat der Wissenschaftliche Ausschuss der Kommission für Gesundheit, Umwelt und neu auftretende Risiken (SCHEER) ein ständiges Mandat, eine unabhängige Aktualisierung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vorzulegen. Diese Gutachten haben bisher keine wissenschaftliche Begründung für die Änderung der Grenzwerte der Empfehlung 1999/519/EG des Rates über die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31999H0519&from=DE) geliefert.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lange