Frage an Bernd Lange von Paul-Christian W. bezüglich Recht
Eine Frage zum geplanten proaktiven Datenschutzfilter der EU:
Inwiefern kann es gerechtfertigt werden, dass man jetzt einen EU-weiten proaktiven Datenschutzfilter einbringen möchte, obwohl der EuGH 2012 beschlossen hat, dass genau solche Vorfilter von sozialen Netzwerken nicht zum Blockieren von bestimmten Inhalten genutzt werden dürfen?
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Die vergangenen Monate waren von einer kontroversen Auseinandersetzung zum Urheberrecht im Europäischen Parlament geprägt. Das Parlament hatte am Mittwoch, 12. September 2018, für ein neues Urheberrecht gestimmt. Die Europa-SPD hat sich bis zum Schluss für eine Stärkung der Rechte von Kreativen unter Wahrung der Grundrechte der Nutzer und Nutzerinnen eingesetzt.
Kontrovers waren bis zuletzt insbesondere die neuen Bestimmungen zu sogenannten Uploadfiltern. Uploadfilter gefährden die Meinungsfreiheit, denn Algorithmen sind nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden. Fälschlicherweise herausgefilterte Inhalte erscheinen damit gar nicht erst online. Eine konservative Mehrheit hat die Europa-SPD allerdings bei dem Versuch überstimmt, die rechtlich unsichere Passagen vollständig aus den Texten zu entfernen. Auf Drängen der Europa-SPD hat der konservative Berichterstatter seine ursprünglich noch radikalere Position zu Uploadfiltern entschärft.
Das Europäische Parlament beginnt nach dieser Entscheidung die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat über die Richtlinie zur Urheberrechtsreform.
Meine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier: http://www.bernd-lange.de/aktuell/nachrichten/2018/374110.php
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lange
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vorsitzender des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA)