Frage an Bernd Lange von Ruth S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Lange,
als Deutscher Gründerverband vertreten wir die Interessen klassischer Existenzgründer*innen und Jungunternehmer*innen. In diesem Zusammenhang möchten wir von Ihnen wissen, welche Auswirkungen hat die neue Verordnung zu Upload-Filtern auf die Geschäftsmodelle von Gründerinnen und Gründern?
Bspw. die junge Mutter, die den Aufbau eines eigenen Unternehmens plant: eine Website, auf der ihre Freundinnen und Bekannte selbstproduzierte Waren anbieten und verkaufen können. Was passiert, wenn eine Mutter ein gesticktes Lätzchen hochlädt mit dem frechen Spruch: „Es ist schon alles gesagt worden – nur nicht von jedem.“ Ein Upload-Filter müsste feststellen, dass dieser Spruch von Karl Valentin urheberrechtlich geschützt ist und dafür sorgen, dass das Produktbild nicht hochgeladen wird – oder weiß der Filter, dass dieses Zitat seit diesem Jahr doch nicht mehr geschützt ist, weil Karl Valentin vor 70 Jahren verstorben ist?
Oder ein Reiseveranstalter erlaubt seinen Kunden, Bilder auf der Website hochzuladen. Ein begeisterter Tourist will dort seine Fotos von Schloss Sancoussi veröffentlichen. Der Upload-Filter sollte wissen, dass die preußische Schlösserverwaltung das Recht am Bild hat und vor einer Veröffentlichung auf einer Unternehmenswebseite die Nutzungsrechte geklärt werden müssen. Wird der junge Unternehmer sich die Mühe machen und die Nutzungsrechte klären? Oder wird er aufgrund des Haftungsrisikos alle potenziell geschützten Bilder nicht veröffentlichen?
Dazu kommen die Kosten für den Filter. Hierzu gibt es keinerlei seriöse Zahlen. Die Vermutung ist allerdings: es wird teuer, da der Aufwand sehr hoch ist. Gründer und Jungunternehmer müssten sich die Software kaufen, leasen oder mieten. Sind bei einem Kredit diese Kosten beispielsweise bei der KfW förderfähig? Nach den aktuellen Regelungen eher nicht.
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ruth Schöllhammer
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Zu Ihrer Information übermittele ich Ihnen sehr gerne die Position der Europa-SPD zur Urheberrechtsreform.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform sollte ursprünglich das Urheberrecht an die digitalen Bedingungen des 21. Jahrhunderts anpassen. Konservative haben am Mittwoch, 20. Juni 2018, im Rechtsauschuss allerdings zusammen mit Liberalen, EU-Skeptikern und Nationalisten mit Mehrheit für ihren umstrittenen Vorschlag der entsprechenden Richtlinie gestimmt. Kontrovers sind insbesondere die neuen Bestimmungen zu sogenannten Uploadfiltern sowie zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger, die die knappe Mehrheit im Rechtsausschuss im Juni angenommen hat.
Die Vorschrift zu Uploadfiltern kann die Europa-SPD in der derzeitigen Form nicht unterstützen. Uploadfilter gefährden durch eine automatisierte Zensur die Meinungs- und Kunstfreiheit. Trotz dieser Niederlage in der Ausschussabstimmung konnten sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in einem wichtigen Punkt durchsetzen: mit einem starken unmittelbaren Schutz von Urhebern und Urheberinnen durch faire Vergütungsklauseln, Transparenzpflichten, Mechanismen zur Streitbeilegung sowie Klauseln zur Vertragsanpassung und zu einem besonderen Widerrufsrecht.
Selbst der Parlamentsberichterstatter Axel Voss von der CDU ist sich nicht sicher, welche Dienste von den Uploadfiltern erfasst sein sollen. Dies klarzustellen will er der Rechtsprechung überlassen. Rechtssicherheit – die durch die Reform ursprünglich bezweckt war – sieht anders aus. Auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger stärkt die Position der Urheberinnen und Urheber nicht. Das Leistungsschutzrecht erschwert zudem die Situation kleinerer Verlage. Damit diese überhaupt eine Online-Leserschaft finden, sind sie darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden. Zum Schutz der Investitionsleistung der Presseverleger und der kreativen Leistung der Journalisten haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb einen alternativen Kompromiss unterstützt, der eine sogenannte Vermutungsregelung eingeführt hätte. Diese hätte es Presseverlegern erlaubt, in eigenem Namen gegen die Verletzung der Rechte der Journalisten zu klagen, sodass die Rechtsdurchsetzung der Rechte der Journalisten gegen große Plattformbetreiber einfacher gewesen wäre, ohne diese ihrer Rechte zu berauben.
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben eine Stärkung von Urheberinnen und Urheber in den Text einbringen können: Wir haben Vorschriften für eine faire Vergütung, mehr Transparenz, Mechanismen zur Streitbeilegung, Klauseln zur Vertragsanpassung und ein besonderes Widerrufsrecht zum Vorteil von Kreativen durchgesetzt. Diese kommen Urheberinnen und Urhebern unmittelbar zu Gute. Final musste die Europa-SPD vor allem wegen der enthaltenen Uploadfilter insgesamt gegen das Regelpaket stimmen.
Das Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich am 5. Juli 2018 in Straßburg über die Richtlinie abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lange