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Bernd Lange
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Frage von Jonas J. •

Frage an Bernd Lange von Jonas J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lange,

Ist die Reform des EU-Urheberrechts tatsächlich ausgereift? Ich befürchte, dass kleine Künstler durch Uploadfilter mehr Schäden als Schutz nehmen. Soll ich nun für jede fälschlicherweise unternommenen Sperrung vor Gericht ziehen?
Wie wollen Sie gewährleisten dass die Uploadfilter einwandfrei arbeiten?

MfG Jonas Dietz

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Sehr geehrter Herr Dietz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Im Vorschlag zu Artikel 13 sieht der Kommissionstext vor, dass Plattformbetreiber wie Youtube Maßnahmen zu ergreifen haben, die sicherstellen, dass Vereinbarungen mit Rechteinhabern eingehalten werden. Als Beispiel werden hierbei Inhaltserkennungstechniken explizit genannt. Außerdem soll die bisherige Haftungsprivilegierung entfallen, sodass die Plattformen unmittelbar für die hochgeladenen Inhalte durch die Nutzer haften.
Das Ziel der Regelung ist es, die so genannte „Value Gap“ zu schließen. Es wird argumentiert, dass die Plattformbetreiber indirekt Einnahmen mit hochgeladenen Inhalten (beispielsweise über Werbeeinnahmen) generieren, während hiervon nichts für die Rechteinhaber abfällt und diese keine Kontrolle über die Inhalte haben.
Bei dem Verfassen des Textes hatte die Kommission wohl vor allem den Fall von auf Youtube durch Nutzer hochgeladene Musik im Kopf. Ein in diesem Bereich möglicherweise bestehendes Problem sollte jedoch nicht undifferenziert auf alle Plattformen und alle Inhalte angewendet werden.
Die stellungnehmenden Ausschüsse haben sich unterschiedlich zu den beiden hochumstrittenen Artikeln verhalten. Es bedarf hier einer sorgfältigen Abwägung und Kompromissfindung.
ES muss darauf geachtet werden, dass von dem Text nicht etwa unbeabsichtigte Kollateralschäden im Bereich nichtkommerzieller Anbieter entstehen.
Die Diskussionen um die Richtlinie sind im Parlament noch nicht abgeschlossen. Ich werde die kommenden Entwicklungen daher kritisch weiterverfolgen.

Unter diesem Link finden Sie alle Dokumente zur Richtlinie aus dem Rechtsausschuss: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-2017-0375+0+DOC+XML+V0//DE .

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lange

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