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Bernd Lange
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Frage von Frank F. •

Frage an Bernd Lange von Frank F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Schiedsgerichtsklauseln von JEFTA sollen meines Wissens in ein eigenes Abkommen ausgelagert werden, damit JEFTA nicht als gemischtes Abkommen durch die nationalen Parlamente muss.
Selbst wenn das formal zulässig ist: Wie wird dabei abgesichert, dass IN DER SACHE bei Schiedsgerichtsverfahren die "Ziele der Zivilgesellschaft" genau so Berücksichtigung finden wie rein ökonomische Aspekte?

Sowohl die Länder der EU wie auch Japan sind entwickelte Staaten mit entwickelten Rechtssystemen. Schiedsgerichtskonstruktionen wurden ersonnen für Investitionsumfeld mit unzureichend entwickelten Rechtssystemen. Kann doch ersatzlos entfallen.
Warum lässt man Schiedsgerichtsregelungen nicht komplett weg?
Wie wird sichergestellt, dass diese Regelungen nicht wieder nur exklusiv Unternehmen Verfahrenswege gegen Staaten geben, sondern zum Einen auch Staaten dort gegen Unternehmen klagen können und zum anderen, dass nicht nur Unternehmen, sondern jeder irgendwie Betroffene dort klagen kann?

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Sehr geehrter Herr Fürstenau,

was man in der Sache nicht vergessen darf, in der öffentlichen Diskussion aber gerne unter den Teppich gekehrt wird, ist dass das ISDS-System der intransparenten Schiedsstellen bereits zwischen Japan und EU-Mitgliedstaaten existiert, hauptsächlich in der Form des Energiecharta Vertrags. Die zwei derzeit laufenden japanischen Klagen gegen Spanien von 2015 und 2016 verdeutlichen, dass dieses alte und reformbedürftige System nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch genutzt wird.

Wir Sozialdemokraten in Europa haben die klare Forderung intransparente, ad hoc Schiedsgerichte durch einen genuinen, multilateralen Investitionsgerichtshof zu ersetzen, der allen Maßstäben der Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit genügt. Deshalb hat die EU in den bilateralen Verhandlungen mit Japan auf dem neuen Ansatz des Gerichtshofs bestanden, denn ein anderes System würde in diesem Haus keine Mehrheit finden. Japan hält allerdings bisher am althergebrachten ISDS-Ansatz fest, weshalb derzeit eine Einigung bei diesem Punkt unmöglich ist.

Solange dies der Fall ist, wird es keine Investitionsschutzbestimmungen im EU-Japan Abkommen geben. Es besteht weiterhin die Möglichkeit in einem späteren und separaten Abkommen, Japan vom neuen Ansatz zu überzeugen und als Partner für eine multilaterale Reform des bestehenden Investitionsschutzsystems zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lange
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vorsitzender des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA)

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