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Bernd Lange
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Bernd Lange von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lange,

Sie hatten meine Frage nach Ihrem Abstimmungsverhalten im EU-Haushaltsausschuss beantwortet. Dafür danke ich Ihnen und muss Sie leider daruf hinweisen, dass Sie mir nicht die Wahrheit antworteten:
Sie haben den PRIVATEN Schiedgerichten nicht zugestimmt, sehr wohl aber Schiedsgerichten allgemein.

Für eine "Freihandelszone" - wobei wir eher eine sehr viel reguliertere Zone benötigten (Finanzmärkte, Privatisierungen von Infrastrukturen wie Wasser, Strom, Kommunikation, Bildung, Gesundheit usw.) - sollten Gerichte mit letztlich demokratisch legitimierten Richterinnen und Richtern eingesetzt werden - und keine "Schiedsgerichte".

Wie erklären Sie mir Ihre Antwort, dass Sie den Schiedgerichten nicht zustimmten, sie aber lediglich den privaten Schiedsgerichten nicht zustimmten, die aber immer noch Schiedsgerichte bleiben?

Ich danke im Voraus für eine wahrheitsgemäße Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

J. B.

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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Meinen Standpunkt hatte ich Ihnen ja bereits verdeutlicht. Sehr gerne möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass das alte ISDS-System auf den Müllhaufen der Geschichte gehört. Die Europäische Kommission hatte im September ihren Entwurf für ein neues Instrument zum Investitionsschutz in EU-Handelsverträgen vorgestellt. Dieses soll die Form eines Investitionsgerichtshofes annehmen und stellt eine radikale Kurswende in der EU-Handelspolitik dar, bewirkt durch öffentlichen und politischen Druck vor allem aus dem Europäischen Parlament. Grundlage des neuen Instruments sind Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten.

Der neue Vorschlag der EU-Kommission ist der einzig richtige Weg vorwärts in der Handelspolitik und der letzte Sargnagel für ISDS. Es ist ein großer Erfolg, dass die Forderungen der Sozialdemokraten aus dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten den neuen Kommissionsvorschlag maßgeblich prägen. Selbstverständlich möchten wir das reformierte Instrument in TTIP sehen. Aber davor stehen noch einige andere Abkommen zur Ratifizierung an, allen voran das CETA-Abkommen mit Kanada. Ohne Änderungen in dem bekannten Text können wir CETA nur ablehnen.

Das neue Instrument in Form eines Gerichtshofes baut auf einen Pool von 15 Richtern auf (fünf EU-Richter, fünf US-Richter und fünf aus Drittstaaten). Diese werden von den Vertragsparteien, also den Staaten, nominiert, müssen höchste Anforderungen erfüllen und dürfen ausschließlich in dieser Funktion tätig sein - eine entscheidende Verbesserung gegenüber dem ISDS-Instrument. In diesem wurden Schiedsleute gemeinsam von Staaten und den klagenden Firmen nominiert und durften auch in beratender Funktion tätig werden - Interessenkonflikte waren so vorprogrammiert. Auch das Recht von Staaten, im Sinne des Allgemeinwohls zu regulieren, ist fest in dem neuen Instrument verankert, inklusive einer Nicht-Stabilisierungsklausel: Investoren wird das Recht genommen, eine Änderung des regulatorischen Umfelds als Klagegrund zu nehmen.

Zu Ihrer weiteren Information finden Sie hier die Positionsbestimmung des Europäischen Parlaments, die klar die Bedingungen für die TTIP-Verhandlungen benennt: http://www.bernd-lange.de/imperia/md/content/bezirkhannover/berndlange/2015/ep_resolution_080715.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lange

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