Frage an Bernd Lange von Guido S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lange,
ich bemühe mich seit einigen Jahren um Transparenz in Europa und nutze u.a. auch die Dokumentenzugangsverordnung 1049/2001 regelmäßig.
Halten Sie diese und die Instrumente zur Umsetzung des Rechts auf Dokumentenzugang für ausreichend?
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass:
- die EU-Bürgerbeauftragte gerade erst erklärt hat ""neither the court nor the Ombudsman can oblige an institution to disclose a document" (vgl.: http://www.ombudsman.europa.eu/en/activities/speech.faces/en/54281/html.bookmark );
- die EU-Kommission kein nach Art. 11 der VO 1049/2001 eigentlich notwendiges (bis auf sensible Dokumente) vollständiges öffentliches Dokumentenregister unterhält, wohl aber eine interne Datenbank ARES, die im Prinzip genau jene Daten enthält die in einem öffentlichen Register zugänglich sein müssten, mir aber den Zugang zu den ARES-Dokumenten im Erstantrag verweigert und nach Ablauf aller Fristen auf meinen Zweitantrag lapidar erklärt "Leider sind wir nicht in der Lage, Ihnen ... fristgerecht endgültige Bescheide zuzusenden, da die Rücksprache mit anderen Dienststellen der Kommission andauert.“" (vgl.: http://www.asktheeu.org/en/request/ares_ii#outgoing-2757 );
- die EU-Gerichte mehr als 6 Jahre für Entscheidungen über Dokumentenzugangsanträge benötigen (auf meine Klage T-392/07 aus 2007 erging das erstinstanzliche Urteil 2013 das Urteil in zweiter Instanz steht noch aus, auf meine Klage T-221/08 aus 2008 hat bis heute nicht einmal eine mündliche Verhandlung in erster Instanz stattgefunden) und dann auch die nach EMRK eigentlich fällige Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer verweigern (siehe T-392/07); wobei aber in jenen Gerichtsverfahren ohnehin (s.o.) bestenfalls die Aufhebung des Ablehnungsbescheides und eben nicht der Zugang zu den geschuldeten Dokumenten erreicht werden kann.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr S.,
Mit dem Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2009 verpflichtet sich die EU zu mehr Transparenz für ihre Bürgerinnen und Bürger.
Am 30.04.2008 legte die KOM deshalb ihren Reformvorschlag für den Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vor (COM(2008) 229 final).
In der Erwägung, dass Transparenz ein entscheidendes Mittel ist, um es den Bürgern zu ermöglichen, am Entscheidungsprozess der EU teilzuhaben, und um die Rechenschaftspflicht der europäischen Organe gegenüber ihren Bürgern sicherzustellen und dadurch das Engagement und Vertrauen der Bürger zu stärken, hat das Europäische Parlament am 15. Dezember 2011 in erster Lesung seinen Standpunkt festgelegt. Damit sind wir Abgeordneten bereit für die weiteren Verhandlungen mit Kommission und Rat (Trilogverhandlungen).
Wie Sie allerdings sicherlich wissen, blockieren nun die Mitgliedstaaten im Rat einen Beginn der Trilogverhandlungen, indem sie ihrerseits keine gemeinsame Position festlegen, die aber Voraussetzung für den nächsten Schritt ist. Diese Haltung haben wir bereits in unserer Entschließung von 12. Juni 2013 kritisiert ( http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2013-0271+0+DOC+XML+V0//DE ).
Das Europäische Parlament hat wiederholt und nachdrücklich eine verstärkte Transparenz im EU- Gesetzgebungsprozess gefordert. Das umfasst beispielsweise die Veröffentlichung von Rechtsgutachten, mehr Transparenz bei den Trilogverhandlungen, dem Dialog zwischen EU- Kommission und EU-Mitgliedstaaten oder der Arbeit der EU-Agenturen. Insbesondere betonte das Europaparlament dabei die Sicherstellung der Grundrechte und Interessen der EU- Bürger.
Nur wenn der Rat endlich seine Blockade im Rahmen der angesprochenen Verordnung aufgibt, kann unser Ziel als Europarlamentarier, mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, auch erreicht werden. Nur so kann der Anspruch des Vertrages von Lissabon auf Zugang zu Dokumenten als ein Grundrecht des EU- Bürgers garantiert werden.
In diesem Rahmen befinde ich mich derzeit ebenfalls im Gespräch mit dem Ombudsmann der Europäischen Union Emily O'Reilly.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lange