Frage an Bernd Lange von Tim E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Lange,
Meine Frage: Ist es richtig das mit dem Freihandelabkommen mit Kanada - das ja nicht so im fokus steht - all die strittigen punkte des TTIP durch die ´Hintertür´ zur Europäisch Rechtsnorm werden? Somit die Kommision und der Rat einige ´Wünsche´ der USA ablehnen können und sich als ´Bewahrer Europäischer Interessen´ generieren können, ohne das die wirklich strittigen Punkt - GENTECH, entgangene Gewinne, patentrecht und Datenschutz und und und - im Sinne der Mehrheit aller Europäer geregelt werden?
Und setzen sie sich im Rahmen der Verhandlungen dafür ein, dass auch in Europa eine ´Waffengleichheit´ zwischen Industrie und Verbraucherschutz eingeführt wird die endlich zu entsprechenden Straf- und Schadensersatzzahlungen führt die angebracht und angemessen sind?
Und glauben Sie das es im Interesse Europas ist, einem Staat mit einem Hegomonialbestreben das größer ist als das der UDSSR jemals gewesen ist, einfluß auf die gesellschaftliche und europastaatliche belange zu gestatten?
Europa braucht nicht mehr USA, sonder USA braucht mehr Europa. Das sehen wir bei der NSA, in Guantanamo, Abu Graiht, Drohnenmord und und und.
Wenn es hier um eine Handelabkommen mit den Maghrebstaat handeln würde, wäre wahrscheinlich jedem klar das dies zum Vorteil beider Seiten ist, so aber sieht es nach einem Ausverkauf europäischer Interessen aus.
Sehr geehrter Herr Ellerbrock,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und Kanada sind noch nicht abgeschlossen. Das Europäische Parlament ist dabei nicht direkt an den Verhandlungen beteiligt. Allerdings wird das Abkommen ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments nicht in Kraft treten können. Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament werden das Abkommen nach Abschluss der Verhandlungen ganz genau analysieren und danach über die Zustimmung entscheiden. Dabei haben für unsere Fraktion der Verbraucher- und Umweltschutz wie auch die Arbeitnehmerrechte einen besonderen Stellenwert. Geltendes EU-Recht darf durch kein Handelsabkommen in Frage gestellt werden. Ebenso dürfen Abkommen mit Kanada oder den USA nicht dazu führen, dass durch die Hintertür Konzerne dazu ermächtigt werden, gegen Gesetzgebung im Verbraucher- oder Umweltschutz vorzugehen. Zudem darf es ohne ein Anti-Spy-Abkommen zwischen der EU und den USA auch kein Handelsabkommen geben.
Gleichzeitig können Freihandelsabkommen aber auch Chancen für Arbeitsplätze bieten. Ebenso muss es das Ziel der Abkommen sein, Standards - gerade auch im Bereich der Arbeitnehmerrechte - zu festigen. Meine Position zum geplanten Abkommen mit den USA finden Sie auf meiner Homepage unter dem folgenden Link:
http://www.bernd-lange.de/politik/eu-usa-handelsabkommen/
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Lange