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Bernd Lange
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Frage von Roland E. •

Frage an Bernd Lange von Roland E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lange,

am 19.12.2012 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag über die Revision der Richtlinie für Tabakerzeugnisse.

Darin wird die E-Zigarette das erste mal mit aufgeführt.
Geplant ist die Regelung der sogenannten Liquids, deren Nikotingehalt und Abgabeverordnungen über die Apotheke.

Die Begrenzungen der Liquids würden auf Alkohol umgerechnet bedeuten, dass kein Alkoholgetränk mit mehr als 2 Vol/% frei verkäuflich wäre und Mengen von mehr als einem Fingerhut in der Apotheke gekauft werden müßten. Das wäre natürlich nicht vernünftig durchsetzbar.

Unvernünftig, bzw. nicht nachvollziehbar wäre es für und Dampfer (E-Raucher) wenn die Tabakrichtlinie die Liquids auf ein Maß reduziert das fern jeder alltäglichen Handhabung liegt.

Die Tabakindustrie und die pharmazeutische Industrie schielen schon länger auf die E-Zigarette. Der Verdacht dass hier starker Einfluss dieser Lobbygruppen genommen wird, liegt auf der Hand.

Die E-Zigarette hat es mir ermöglicht von meinem Tabakkonsum weg zu kommen. Inzwischen kann ich wieder Sport treiben und die Husterei hat ein Ende. Damit will ich nicht sagen, dass E-Rauchen gesund ist. Es ist nur wesentlich weniger schädlich.

Die Basis der Liquids sind in Asthmamitteln wie auch in Discoverneblern zu finden und werden als unbedenklich eingestuft.

In NRW ist die SPD, obwohl sie nicht wollte aber aus Parteitaktik nichts anders übrig blieb, der Gesundheitsministerin der Grünen in bestimmten Anträgen gefolgt. Ich würde mir wünschen, wenn eine Abstimmung auf EU-Ebene nicht diesen Mechanismen folgt.

Wie stehen Sie oder die SPD zum Thema E-Zigarette im Zusammenhang mit der Revision der Richtline der Tabakerzeugnisse?

Ein paar weiterführende Informationen
www.change.org/petitions/e-zigarette-in-gefahr
www.ig-ed.org

Mit besten Grüßen
Roland Engert

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Engert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur neuen Tabak-Richtlinie der Europäischen Union.

Der Prozess einer neuen Tabak-Richtlinie hat gerade erst begonnen und die Beratungen hierzu sind noch lange nicht abgeschlossen.
Am 19.12.2012 hatte zunächst die Europäische Kommission einen Vorschlag über eine Aktualisierung der Tabak-Richtlinie von 2001 gemacht. Dieser beinhaltet auch die von Ihnen angesprochene Aufnahme der elektronischen Zigarette unter Berücksichtung bestimmter Nikotinwerte.

Die Europäische Kommission begründet den Vorschlag mit dem Argument, dass nicht noch mehr Bürger nikotinabhängig werden sollen. Fraglich ist, ob dies zutrifft, da es wissenschaftlich noch nicht hinreichend erforscht ist, wie riskant die E-Zigarette ist und welche langfristigen Schäden drohen.

Der zuständige Ausschuss für "Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit" des Europäische Parlamentes wird sich mit den Vorschlägen der Kommission befassen und den Sachstand prüfen. Hier finden Sie den Link zur Ausschusshomepage auf der Sie die Beratungen verfolgen können: http://www.europarl.europa.eu/committees/de/envi/home.html

Ich werde Ihre Bewertungen in den laufenden politischen Beratungen im Europäischen Parlament berücksichtigen und bin Ihnen dankbar für Ihre Meinung und Einordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lange

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