Frage an Bernd Lange von Friedrich B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Herr Lange,
warum glauben Sie, wird den Deutschen der Kauf von Medikamenten in Holland, so schwer wie möglich gemacht?
Es werden zu viel gezahlte Zuzahlungen von der Krankenkasse n i c h t zurückerstattet.
Bei Barvorlage in der Apotheke wird das Geld von der Krankenkasse n i c h t zurückerstattet.
Krankenkassen werden über Gebühr belastet.
Warum werden in Holland ermäßigte Steuern in Höhe von nur sieben Prozent auf Medikamente erhoben, in Deutschland aber 19 Prozent?
Ersparnisse bis zu 40 Prozent gegenüber den deutschen Arzneimittelpreisen sind bei holländischen Online-Apotheken nicht selten. Dabei erhält man exakt dasselbe Medikament, was man auch in Deutschland gekauft hätte!
Europäische Union, EU-Kommissare, für wen?
Mit freudlichen Grüßen
Friedrich Baltes
Sehr geehrter Herr Baltes,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Dank der Freizügigkeit in der EU kann sich jeder Bürger im Binnenmarkt frei in den Mitgliedstaaten bewegen. Auch der Einkauf in anderen Mitgliedstaaten ist damit problemlos möglich.
Bei Arzneimitteln trifft das insbesondere auf Medikamente zu, die nicht verschreibungspflichtig sind. Diese können problemlos auch in anderen Mitgliedstaaten erworben werden, sofern sie dort eine Ziulassung haben. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird grundsätzlich ein Rezept des Arztes verlangt - das gilt natürlich auch für verschreibungspflichtige Medikamente in anderen Mitgliedstaaten. Die EU hat dafür gesorgt, dass Rezepte aus Deutschland auch in anderen Mitgliedstaaten eingelöst werden können und dass die Kosten im eigenen Land erstattet werden. Das ist ein großer Erfolg für die Patientinnen und Patienten in der EU.
Für die Modalitäten der Erstattung, d.h. insbesondere die Höhe der Erstattung, sind jedoch die Mitgliedstaaten verantwortlich.
Sie legen fest, wie hoch der Anteil eines verschreibungspflichtigen (und damit erstattungsfähigen) Medikamentes ist, den ein Patient selber tragen muss. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, die im EU-Ausland erworben wurden, erstatten die Krankenkassen die Kosten bis zu der Höhe, die sie für das gleiche Medikament in Deutschland bezahlt hätten. Mehrkosten müssen vom Patienten getragen werden.
Die Festsetzung der für Medikamente zu zahlenden Mehrwertsteuer ist natürlich auch alleinige Angelegenheit der Mitgliedstaaten.
Interessant zu wissen ist, dass die EU sich auch darum kümmert, dass der Einkauf in Online-Apotheken sicherer wird. Denn leider werden gerade im Internethandel häufig gefälschte Arzneimittel angeboten. Die Echtheit und Seriosität der Internetseiten ist für Patientinnen und Patienten nicht immer erkennbar. Das soll sich ändern! Das Europäische Parlament hat Anfang 2011 eine Gesetzgebung angenommen, die Medikamente noch fälschungssicherer und den Einkauf in einer Internetapotheke noch transparenter machen soll. Zukünftig werden Patientinnen und Patienten an einem einheitlichen EU-Logo auf der Startseite der Internetapotheke erkennen können, ob es sich um eine autorisierte Versandapotheke handelt und die Medikamente tatsächlich zugelassen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lange