Frage an Bernd Lange von Ingo L. bezüglich Verbraucherschutz
Es geht mir bei der Anfrage um Verbraucherschutz und Dienstleistungen.
Als in den Urlaub fliegender Bürger dieses Landes habe ich immer wieder hinzunehmen, dass ich bei der Hinreise eine Flugtermin spät am Abend erhalte und beim Rückflug einen Termin im Morgengrauen u. früher. Dadurch verliere ich regelmäßig 2 Urlaubstage. Selbst wenn ich für zeitlich bessere Flugtermine eine Zusatzgebühr zahle, muss ich hinnehmen, dass die Fluggesellschaft mir einen erneut sehr späten bzw. sehr frühen Flug kurzfristig oktroyiert. Ich kann nicht überprüfen, ob die Flüge überbucht wurden oder aus welchen Gründen auch immer, die Veränderungen eintreten.
Auch mit dem Gepäck habe ich meine Probleme. Die freie Menge wird von Gesellschaft zu Gesellschaft willkürlich festgesetzt. Ich habe den Eindruck, dass damit eine Wertschöpfung verbunden wird, um zusätzliche Fracht zu transportieren bzw. den Kunden abzuschöpfen, bei Übergewicht des Gepäckes.
Ich sehe hier einen Regelungsbedarf. Wie ist Ihre Position dazu?
Mit freundlichem Gruß
Ingo Lange
Sehr geehrter Herr Lange,
bitte wenden Sie sich zu diesem Thema an meinen Kollegen Herrn Ismail Ertug: ismail.ertug@europarl.europa.eu. Herr Ertug ist Mitglied im Ausschuss für Transport und Tourismus und kann Ihnen Ihre Fragen beantworten.
Mit besten Grüßen, Bernd Lange