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Bernd Kränzle
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Frage von Martin G. •

Frage an Bernd Kränzle von Martin G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kränzle,

ich würde von ihnen gerne wissen, warum der Freistaat Bayern am meisten in den Länderfinanzausgleich zahlen muss? Trotz guter Konjunktur könnten wir das Geld doch auch gut verwenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Gottsched

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Antwort von
CSU

Der Länderfinanzausgleich ist bundesgesetzlich geregelt. Zentrale Grundlage dafür ist Art. 107 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach durch Gesetz sicherzustellen ist, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird. Die von Bayern zu leistenden Zahlungen im Länderfinanzausgleich - zur Zeit etwas 2,5 Milliarden Euro jährlich - sind also gesetzlich vorgeschrieben und resultieren aus der im Ländervergleich relativen Stärke der bayerischen Steuereinnahmen. Der Länderfinanzausgleich ist Ausdruck bundesstaatlicher Solidarität und, wie gesagt, zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe.

Die aktuellen Modalitäten des Länderfinanzausgleichs gelten übrigens seit dem 1. Januar 2005, nachdem eine Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt hatte, und sind bis zum Ablauf des Jahres 2019 befristet.

Natürlich haben Sie Recht, dass wir die in den Länderfinanzausgleich abfließenden Mittel auch in Bayern gut gebrauchen könnten, keine Frage! Aber, wie schon ausgeführt, Bayern steht als finanzstarkes Land zu seiner verfassungsrechtlich fixierten Solidarverpflichtung.

Bernd Kränzle, MdL