Frage an Bernd Busemann von Manfred H. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Busemann
In der noch aktuellen Wahlperiode hat die Landesregierung die Verkürzung der Schulzeit auf den Gymnasien beschlossen und durchgesetzt. Das Abitur soll jetzt bereits nach 12 Schuljahren abgelegt werden. Dies hat zu einer immensen Mehrbelastung bei den Schülerinnen und Schülern geführt.
Die Reform sorgt auch dafür, dass aus den niedersächsischen Gymnasien im Jahr 2011 zwei komplette Jahrgänge die Schule verlassen werden. Die Schüler dieser Jahrgänge suchen dann im Jahr 2011 Studienplätze und Ausbildungsplätze.
Als Folge wird es weitere Verdrängungen von Schülern aus Real- und Hauptschulen geben. Die verstärkte Nachfrage wird sich nach meiner Auffassung gerade an den Hochschulen auch noch über Jahre weiter fortsetzen.
Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung an den niedersächsischen Hochschulen und auf dem Arbeitsmarkt bereits getroffen bzw. geplant, um der dann verdoppelten Nachfrage gerecht werden zu können?
Die Studienbedingungen sind schon jetzt an vielen Hochschulen nicht gut, dringend Investitionen nötig.
Welche Investitionen in zusätzliche Studienplätze und in die Ausstattung der Hochschulen sind geplant und in Vorbereitung?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Hencke
Sehr geehrter Herr Hencke,
die Landesregierung hat sich gut auf den doppelten Abiturjahrgang 2011 vorbereitet. Im Rahmen des Hochschulpaktes werden 11.200 zusätzliche neue Studienplätze geschaffen. Ferner ist die Bedeutung der übrigens auch in SPD-regierten Ländern eingeführten Studiengebühren nicht zu unterschätzen. Denn sie verschaffen den Hochschulen die benötigten Mittel für Investitionen und sorgen zugleich dafür, dass noch eingeschriebene, aber gar nicht mehr studierende Personen teilweise im 25. bis 30. Semester sich nun exmatrikulieren lassen und Studienplätze frei machen.
Auf dem betrieblichen Ausbildungsmarkt sind bereits erste Anzeichen für eine deutliche Entspannung zu spüren. So ist zum Beispiel die Zahl der Teilzeit-Berufsschülerinnen und -schüler gegenüber den Schülerinnen und Schülern in beruflichen Vollzeitschulen wieder angestiegen. Die Wirtschaft spricht bereits von einem drohenden "Fachkräftemangel". Der von Ihnen befürchtete "Verdrängungswettbewerb" wird so nicht stattfinden.
Lassen Sie mich zudem noch etwas zu der Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen sagen.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 5 NHG hat die einzelne Hochschule ihre Einnahmen aus Studienbeiträgen "einzusetzen, um insbesondere das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern; sie kann sie auch für die Aufgaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 einsetzen."
Folgende Beispiele können stichwortartig für die Verwendung dieser Einnahmen genannt werden:
Zentrale Maßnahmen
- Verlängerung der Öffnungszeiten von Bibliotheken,
- Verbesserung der Bibliotheksausstattung,
- Verbesserung der technischen Ausstattung von Lehr- und Laborräumen sowie studentischen Arbeitsplätzen,
- Verbesserung der Beratung und Betreuung der Studierenden,
- Förderung internationaler Austauschprogramme,
- Kinderbetreuung,
- IT-Dienste,
- zusätzliche Lehrangebote, z. B. Sprachen, Schlüsselkompetenzen,
- Stipendien,
- Verbesserung der Angebote der Hochschuldidaktik,
- bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen,
- Hochschulsport,
- Qualitätssicherung und Evaluation der Lehre, auch : Preise für innovative Lehre,
- Arbeitsmöglichkeiten für Studierende
Dezentrale Maßnahmen:
- zusätzliches Lehrpersonal,
- Tutorien, Mentoring, Karriereservice
- Verbesserung der Studienfachberatung,
- Ausstattung für die Lehre,
- Bezuschussung von Exkursionen,
- zusätzliche Lehrangebote
Wir sind davon überzeugt, dass es uns gelingen wird, in den nächsten Jahren weitere erhebliche Fortschritte und Verbesserungen für die Hochschulen und die Studierenden zu erreichen.
Freundliche Grüße
Bernd Busemann
Niedersächsischer Kultusminister