Frage von wolfgang l. • 06.11.2012
Frage an Bernd Busemann von wolfgang l. bezüglich Recht
Sehr geehrter Her Minister,
ich hätte gern gewußt, inwieweit der §26 NGO noch aktuell ist. Mir liegt nur eine ältere Ausgabe vor. Darin ist es ehrenamtlichen Mitgliedern eines Gemeinderates verboten beratend oder entscheidend in Angelegenheiten mitzuwirken, in denen sie oder ihre Angehörigen bis zum 3. Grad einen unmittelbaren Vorteil haben.
Sollte das Mitwirkungsverbot unverändert fortbestehen, dann frage ich mich, wieso Ratsmitglieder, die Anteilseigner an einer geplanten Biogasanlage im Ldkrs Rotenburg/W. sind, an den Beratungen und entscheidenden Abstimmungen teilnehmen dürfen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Lehmann
Antwort ausstehend von Bernd Busemann CDU