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Frage von Friedrich Boyens, D. •

Frage an Bernd Busemann von Friedrich Boyens, D. bezüglich Recht

Petition an den Deutschen Bundestag

Sehr geehrter Herr Busemann,

gemäß § 111 der Insolvenzordnung (InsO) oder § 57a des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) können Gewerbemietverträge gekündigt werden, wenn Kreditnehmer in die Insolvenz gehen.

Ich halte diese Regelung für ungerecht, denn sie begünstigt die Banken, die somit ihre Schäden aus Fehlfinanzierungen oder Kreditbetrügereien auf die vertragstreuen Gewerbemieter abwälzen und sich zulasten der gekündigten Mieter bereichern.

Ich möchte diese Ungerechtigkeit an einem Beispiel verdeutlichen:

Anfang Dez. 1992 täuschte der schon seit Jahren konkursreife Baulöwe Dr. Jürgen Schneider der NORD/LB vor, das Haus Tauentzienstr. 7 b/c in Berlin zwecks eines Umbaus für 151 Mio. DM gekauft zu haben, woraufhin ihm der Vorstand einen Umbaukredit über 186 Mio. DM gewährte, davon 131 Mio. DM sofort zahlbar zwecks vermeintlicher „Refinanzierung“ des nur vorgetäuschten Kaufes.

Drei Wochen später kaufte Dr. Schneider das Haus für 83 Mio. DM, so dass er mit diesem Trick liquide Mittel in Höhe von fast 50 Mio. DM erzielte und somit das schon seit Jahren fällige Konkursverfahren hinauszögern konnte.

(Siehe DER SPIEGEL 28/1996: Im Rahmen der Gesetze).

Um den Schaden zu vertuschen, schaltete die NORD/LB zwei Strohmänner ein, die die wertlose Forderung im Rahmen eines von der NORD/LB finanzierten Neubaus zum Nennwert kauften und meine Mietverträge über § 57 a ZVG kündigten, verbunden mit der Absprache, dass sie die dadurch entfallende Mieterentschädigung von 15 Mio. DM als Schmiergeld erhalten für ihre Bereitschaft, so lange entsprechend gefälschte und testierte Bilanzen einzureichen, bis der umgebuchte Schneider-Kredit spurlos aus den Büchern verschwunden ist.

Zwölf Jahre später endete das bilanzielle Vertuschungsmanöver mit einem Schaden von über 100 Mio. DM, ohne dass dieser bilanziell ausgewiesen wurde.

Kann ich mit Ihrer Unterstützung rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Boyens
Inh. Betten-Rutz, Berlin

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Antwort ausstehend von Bernd Busemann
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