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Frage von Friedrich Boyens, D. •

Frage an Bernd Busemann von Friedrich Boyens, D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Busemann,

im Dez. 1992 täuschte der Baulöwe Dr. Jürgen Schneider der NORD/LB vor, das Haus Tauentzienstr. 7 b/c in Berlin zwecks eines Umbaus für 151 Mio. DM gekauft zu haben, woraufhin ihm die NORD/LB einen Umbaukredit über 186 Mio. DM gewährte, davon 131 Mio. DM sofort zahlbar.

Drei Wochen später kaufte Dr. Schneider das Haus für 83 Mio. DM, so dass er mit diesem Trick liquide Mittel in Höhe von fast 50 Mio. DM erzielte und somit das schon seit vielen Jahren fällige Konkursverfahren weiter hinauszögern konnte, das dann auch im April 1994 eröffnet wurde.

Am 06.09.1994 sagte der zuständige Vorstand Schildt in einer Zeugenvernehmung, dass die NORD/LB einen Neubau plane und er dadurch eine Wertsteigerung auf den tatsächlich bezahlten Kaufpreis von 83 Mio. DM für "realistisch" halte. "Konkret" sei die Differenz von 68 Mio. DM bis zu dem vorgegaukelten Kaufpreis von 151 Mio. DM "gefährdet".

Am 22.12.1994 gewährte die NORD/LB der Fa. Syncodata GmbH EDV-Systeme & Co. Handels KG einen Neubaukredit über 205 Mio. DM.

Im Gegenzug kaufte die Syncodata die notleidende Forderung zum Nennwert von 131 Mio. DM, so dass das notleidende Kreditengagement Schneider mit einer Umbuchung spurlos aus den Büchern der NORD/LB verschwand.

Anschließend ersteigerte die Syncodata das Haus für 55,1 Mio. DM und kündigte sofort meine bis 2006 laufenden Mietverträge für mein Hauptgeschäft "Rutz am Tauentzien" über das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57 a ZVG.

Im Aug. 2006 wurde das Haus für 137,7 Mio. DM (70,4 Mio. Euro) verkauft und im März 2007 wurde die Grundschuld über 205 Mio. DM gelöscht, so dass der NORD/LB - inflationsbereinigt - ein Schaden von rund 100 Mio. DM (50 Mio. Euro) entstand.

Meine Frage:

Stellte die Gewährung des Neubaukredites aufgrund der vorsätzlichen Gefährdung des Vermögens der NORD/LB seitens des Vorstandes eine Untreue in einem besonders schweren Fall und seitens des Aufsichtsrates eine Beihilfe dar?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Boyens

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Antwort ausstehend von Bernd Busemann
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