Frage an Bernd Busemann von Claus F. bezüglich Recht
Frage zur Namenkennzeichnung von Justizbeamten
Sehr geehrter Herr Minister Busemann,
in anderen Bundesländern tragen die Justizbeamten (insbesondere Polizei- und Justizvollzugsbeamte) Namen- oder Nummernschilder. Bei Demonstrationen ist es meistens nicht möglich den jeweiligen Polizeibeamten zu benennen, der zugeschlagen hat, weil sich dieser hinter der Anonymität versteckt.
Rechtswidrige Übergriffe von Ihren Beamten können daher nicht durch die Gerichte geahndet werden. Werden Sie meinen Vorschlag aufnehmen, jeden Beamten im Polizei- und Justizdienst zumindest mit einer Nummer zu versehen, so dass diese dann bei Übergriffen z. B. nach Demonstrationen identifiziert und der Strafverfolgung übergeben werden können?
In einem Rechtsstaat sollte sich die Justiz nicht hinter der Anonymität verstecken. Jeder Bedienste - der seinen Dienst auf rechtsstaatlichen Basis ausführt - hat nichts zu befürchten. Einwendungen könnten allenfalls von Beamten kommen, die sich ausserhalb der Legalität bewegen. Und diese gehören eben gerade nicht in den Justizdienst.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Florin
Sehr geehrter Herr Florin,
für Ihre Frage ist der Justizminister nicht der richtige Ansprechpartner. Für die Polizei ist das Innenministerium zuständig. Im Bereich der Justiz ist es jedenfalls so, dass im Vollzugsdienst nahezu alle Bediensteten ein Namensschild tragen. Den Gefangenen sind sie auch meist namentlich bekannt.
Auch im Bereich der Polizei tragen nach meiner Wahrnehmung die meisten Beamten ein Namensschild. Zum Schutz der Beamten tragen Polizistinnen und Polizisten bei geschlossenen Einsätzen wie Demonstrationen allerdings keine Namens- oder Nummernschilder. Man mag dazu stehen, wie man will. Aber auch die Demonstranten tragen keine Namensschilder und wir haben keine Veranlassung, die einen oder die anderen unter einen Generalverdacht zu stellen.
Freundliche Grüße
Bernd Busemann
Niedersächsischer Justizminister