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Bernd Althusmann
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Frage von Marten G. •

Frage an Bernd Althusmann von Marten G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Althusmann,
mit großer Überraschung habe ich die neue Corona-Verordnung der Landesregierung zum Thema Feuerwerk wahrgenommen.
Ich selber unterstütze sehr, dass wir alles mögliche unternehmen, um gesund zu bleiben. Auch das Kontaktverbot an sich zu den Feiertagen ist sehr angemessen.
Dieses ist ansich doch auch klar geregelt. Daher ist es jedoch nicht notwendig, das Abbrennen von Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück zu verbieten. Insbesondere nicht in dem Ausmaß, dass man selbst eine Packung Knallerbsen oder Wunderkerzen nicht über seinen eigenen Grund und Boden tragen darf und noch nicht einmal verwendet. Dies damit zu begründen, dass dies Aufmerksamkeit erregt und Kontakte entstehen ist doch sehr zweifelhaft. Bitte erklären Sie mir hier die Verhältnismäßigkeit der Verordnung. Lassen sie doch bitte den Kindern zumindest ein wenig Funkeln in den Augen, indem Ganzjahresfeuerwerk auch an diesen Tagen erlaubt bleibt. Dieses belastet definitiv nicht das Gesundheitssystem.
Mit freundlichen Grüßen
Marten Giebelmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Giebelmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Abgeordnetenwatch und Ihrer Frage bezüglich der niedersächsischen Regelung zum Thema Feuerwerk.

Gerne beantwortet Herr Dr. Althusmann diese persönlich. Lassen Sie uns dazu bitte Ihre E-Mail an althusmann@cdu-niedersachsen.de zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Signe Stiewe

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.