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Bernd Althusmann
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Frage von Tomas B. •

Frage an Bernd Althusmann von Tomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass europäische Mitbürger, die hier z.B. 5 Jahre gelebt und gearbeitet haben endlich auch bei Landtags- und Kommunalwahlen volles Wahlrecht haben?
Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bürger nach den Wahlen außerhalb der Parteien politisch mitbestimmen können? Etwa zu wichtigen politischen Vorhaben Volksentscheidungen treffen können und auch zu Budjetverteilungsentscheidungen gefragt werden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Biermann,

Vielen Dank für Ihre Mail. Gerne beantworte ich Ihre Fragen: Für die bevorstehende Landtagswahl sind Deutsche wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Niedersachsen haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei Kommunalwahlen in Niedersachsen dagegen sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben, nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Dieses Wahlrecht, das im Übrigen auch das Gewähltwerden, also das passive Wahlrecht beinhaltet, halte ich für sehr sinnvoll. Auf kommunaler Ebene werden viele Dinge entschieden, die das unmittelbare persönliche Umfeld eines jeden Bürgers betreffen. Dass hier auch EU-Mitbürger über das volle Wahlrecht verfügen, ist eine wichtige Errungenschaft der europäischen Einigung. Dagegen sieht der Vertrag von Maastricht keine weitergehenden Wahlrechte von EU-Mitbürgern in anderen Mitgliedstaaten vor. Deshalb ist das Wahlrecht für den Niedersächsischen Landtag nach wie vor an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Hier wäre die Europäische Union gefragt. Mir ist nicht bekannt, dass es derzeit aus einem der 27 Mitgliedsländer eine Initiative gibt, an diesen Wahlrechtsgrundsätzen EU-weit etwas zu ändern.

Bei der politischen Mitbestimmung ist es nun einmal so, dass unsere Demokratie ganz wesentlich von dem Engagement der Parteien lebt. Die Parteien sollen laut Grundgesetz an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Deshalb kommt den Parteien auch die zentrale Aufgabe zu, die Meinungen der Bürger zu bündeln und in die politischen Prozesse abseits von Wahlen einzubringen. An dieser bewährten Funktion der Parteien sollten wir festhalten. Nichtsdestotrotz finde ich es sinnvoll, wenn sich die Menschen in unserem Land über Vereine, Verbände und Nichtregirungsorganisationen wie zum Beispiel Umweltschutzorganisationen oder auch in Form von Bürgerinitiativen in die Tagespolitik einschalten. Hier können viele Menschen viel bewegen. Dieses Engagement zu Gunsten des Gemeinwohls unterstütze ich ausdrücklich.

Darüber hinaus sieht die Niedersächsische Verfassung neben den turnusmäßigen Wahlen die Instrumente Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid vor. Auch so kann in Niedersachsen der Bürgerwillen artikuliert werden. Gerade die zu Ende gehende Legislaturperiode hat gezeigt, dass diese verfassungsrechtlich garantierten Bürgerrechte einen erheblichen Einfluss auf die Regierungspolitik in Hannover haben können. Dieses Instrumentarium hat sich aus meiner Sicht, so wie es ist, bewährt. Dagegen halte ich die Verlagerung der Budgetverantwortung auf das Volk für den falschen Weg. Schon heute können Volksbegehren erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Wenn aber ein Landesparlament gewählt ist, dann sollten sich die Abgeordneten nicht bei Haushaltsentscheidungen aus der Verantwortung stehlen können, in dem sie Budgetentscheidungen auf das Volk zurückdeligieren.

Mit freundlichem Gruß

Bernd Althusmann