Frage von Eckhard G. • 26.09.2017
Frage an Bernd Althusmann von Eckhard G. bezüglich Recht
Durch Änderung des § 5 NKAG müsen nun für Fehler der sicherlich auch großen Kommunen (Verstoss gegen das Kostendeckungsgebot) höhere Abwassergebühren gezahlt werden, weil diese Kommunen die (zinsfreien) Beiträge und Zuschüsse Dritter ohne Rechtsgrundlage ertragbringend aufgelöst und durch zu verzinsende Kredite ersetzt haben. Gebührenminderungen wurden so durch den Einsatz zusätzlicher Kredite finanziert. - Mehr gern auf Rückfrage. -
Frage: Werden Sie sich künftig - anders als rot-grün bisher - ausschließlich für die Belange der Bürger einsetzen?
Dies würde jedoch bedeuten, die letzten Änderungen des § 5 NKAG weitgehend aufzuheben. Ich gäbe Ihnen gern Material dazu.
Antwort ausstehend von Bernd Althusmann CDU