
Ohne den konkreten Sachverhalt vom CVJM dargestellt zu bekommen, wie der CVJM auf diese Einschätzung kommt, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.
Foto: Tanja Ruetz
Ohne den konkreten Sachverhalt vom CVJM dargestellt zu bekommen, wie der CVJM auf diese Einschätzung kommt, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.
Bisher ist es so, dass für Teilnehmende über 27 Jahren kein Umsatzsteuerprivileg mehr besteht und für sie der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bei Jugendfreizeiten zu entrichten ist.
Das nun von Ihnen genannte Gesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Insofern kann ich über interne Beratungen nicht berichten.
da der Gesetzentwurf auch die amtsangemessene Besoldung regelt, halte ich die Frage für beantwortet.
Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz wurde am 13. Juli 2023 vom Bundeskabinett gebilligt und ist nun im parlamentarischen Verfahren
Wir werden dieses Thema zeitnah weiter in der Koalition besprechen und auf eine Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung drängen