Wer hat eigentlich der letzten Gebührenerhöhung der GEZ für das Land Brandenburg zugestimmt?
Sehr geehrter Herr Raschke, grundsätzlich ist die Idee eines ÖRR ganz gut, aber spätestens seit der Kölner Silvesternacht hat der ÖRR das Vertrauen vieler Bürger zu Recht verloren. Zusätzlich die Vorkommnisse um den RBB, bei den anderen Sendern sieht es sicher ähnlich aus. Gerade in Brandenburg mit seinen zum Teil immer noch geringen Löhnen und Gehältern habe ich dafür kein Verständnis.
MfG
U. K.
Sehr geehrter Herr K.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Erhöhung der Rundfunkbeiträge erfolgt in Deutschland nach einem geordneten Verfahren: Zunächst wird der Bedarf durch eine unabhängige "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF) geprüft. Die KEF macht dann einen begründeten Vorschlag für die Höhe des Rundfunkbeitrags, oft verbunden mit Sparauflagen für die Sender. Anschließend stimmen sich die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten zu dieser Empfehlung ab und fassen dazu einen Staatsvertrag, dem alle 16 zustimmen müssen. So geschehen mit dem 1. Medienänderungsstaatsvertrag vom Juni 2020 zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Anschließend wurde dieser Staatsvertrag von allen Landtagen bis auf den Landtag von Sachsen-Anhalt ratifiziert. So hat der Landtag Brandenburg dem 1. Medienänderungsstaatsvertrag am 11.11.2020 mit den Stimmen der Koalition aus SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt hatte die entsprechende Gesetzesvorlage zurückgezogen, nachdem eine Mehrheit dafür im Landtag Sachsen-Anhalt nicht erkennbar war. Dagegen haben die öffentlichen Rundfunkanstalten erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Bundesverfassungsgericht legte dann selbst den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro fest. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut unserer Demokratie.
Es steht allen Bürgerinnen und Bürgern frei, sich über die Berichterstattung des ÖRR beim jeweiligen Rundfunkrat eines Senders zu beschweren. Die Missstände in der Leitungsebene des rbb unter der ehemaligen Intendantin Schlesinger wurden zu Recht auch von uns aufs Schärfste kritisiert. Meine Fraktion hat wie viele andere an der Aufklärung des Skandals mitgewirkt und ist weiterhin dazu aktiv. Um zukünftig solche Fehlentwicklungen zu vermeiden, sind erhebliche Änderungen im Medienstaatsvertrag der Länder und im rbb-Rundfunkstaatsvertrag auf den Weg gebracht und werden demnächst voraussichtlich auch im Landtag Brandenburg beschlossen. Dazu gehört eine Begrenzung der Spitzengehälter, mehr Compliance und Kontrolle der Rundfunkanstalten, aber auch mehr Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer. Für die anstehende nächste Runde der Rundfunkbeitragsfestsetzung halten wir an dem anfangs beschriebenen, bewährten Verfahren fest.
Mit freundlichen Grüßen, Benjamin Raschke