Mit welchen Argumenten rechtfertigen Sie die Benachteiligung von nicht-infizierten und als solche auch ungeimpften Menschen durch die 2G- oder die 2G-Plus-Regeln bundesweit und in Ihrem Bundesland?
Sehr geehrter Herr K.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist unsere Aufgabe auch im Landtag, verschiedene berechtigte Interessen der Bürger*innen gegeneinander abzuwägen – in diesem Falle die persönliche Freiheit, Restaurants, Veranstaltungen und ähnliches zu besuchen und den Schutz vor Krankheit und Tod. Im Ergebnis war es aus meiner Sicht zu bestimmten Zeiten nötig, Kontakte deutlich zu reduzieren, insbesondere Kontakte von ungeimpften Personen mit einem höheren Risiko für Ansteckung und Weitergabe von Covid-19. Inzwischen hat sich die Situation aufgrund der Omikron-Variante und der gestiegenen Impfquote geändert, viele Maßnahmen sind nicht mehr notwendig.
Wir beobachten in der Frage um die Corona-Maßnahmen eine große Polarisierung der gesellschaftlichen Diskussion und zunehmende Verbitterung auf verschiedenen Seiten. Ich denke es ist wichtig, im Hinterkopf zu behalten, dass wir uns gemeinsam in einer historischen Ausnahmesituation befinden, die uns allen viel abverlangt. Ich möchte Ihnen versichern, dass wir Entscheidungen dabei nicht leichtfertig treffen, sondern immer mit dem Ziel, dass möglichst wenige Menschen schwer erkranken oder versterben und wir als Gesellschaft möglichst gut durch diese Ausnahmesituation kommen.