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Benjamin Raschke
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Frage von Florian S. •

Frage an Benjamin Raschke von Florian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Raschke,

zur Zeit bewegt mich ein Thema auf landespolitischer Ebene ganz besonders: der Entwurf zum neuen Polizeigesetz. Dieser sieht vor, polizeiliche Befugnisse massiv auszuweiten. Darunter nur drei Beispiele als Spitze eines viel größeren Eisberges:

- Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen und an „Objekten“, die allein abhängig von der Gefahreneinschätzung der Polizei zu „gefährdeten“ Objekten erklärt werden (§ 31 Abs.2).

- Allein abhängig von der Einschätzung durch die Polizei Einstufung von Personen als Gefährder, die somit massiven Repressionen und Überwachungen ausgesetzt werden, u. a. Gewahrsamnahmen bis zu einem Monat, Aufenthaltsgebote und Kontaktverbote, Online-Durchsuchungen etc. (§ 28a bis § 28f).

- Einsatz von Spionagesoftware („Staatstrojaner“) unter Ausnutzung von Sicherheitslücken zur Überwachung von verschlüsselter Kommunikation (§ 33d).

Diese geplanten Maßnahmen machen mir Angst. Sie weichen die wichtige Trennung von Polizei und Geheimdienst weiter auf. Schwammige Formulierungen wie die der "potentiellen Gefährdung" oder des Einsatzes von Explosivmitteln (wie bspw. Handgranaten) gegen diese unter ebenso schwammigen Bedingungen (§ 61 Abs. 3) weiten den Handlungsspielraum zu stark in das Präventive, ohne dabei klare Regeln zu setzen. Der Polizei wird hier in gewisser Weise Narrenfreiheit gewährt. Mit dem Gesetzentwurf werden Menschen unter Generalverdacht gestellt und es hilft dabei, solche, die ohnehin schon von polizeilicher Diskrimnierung betroffen sind, noch stärkeren Repressionen auszusetzen.

Mich würde daher interessieren:

- Wie stehen Sie zum neuen Polizeigesetz?
- Werden Sie etwas unternehmen, um eine massive Ausweitung polizeilicher Befugnisse zu verhindern?
- Wenn ja, wie sehen diese Unternehmungen aus?
- Wenn nein, wie rechtfertigen Sie diesen Gesetzentwurf?

Mit freundlichen Grüßen

F. S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Sprenger,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes setzen wir uns in der Fraktion gerade ausführlich auseinander, eine aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.gruene-fraktion-brandenburg.de/presse/pressemitteilungen/polizeigesetz-nach-wie-vor-schwerwiegende-eingriffe-in-die-grundrechte-der-brandenburger/ Daraus können Sie unsere grundsätzlich ablehnende Haltung schon entnehmen, der Schutz von Grundrechten wie der Privatsphäre ist ein Kernanliegen bündnisgrüner Politik. Daher erlaube ich mir, ihre drei Fragen nur kurz zu beantworten:

1. Wie stehen Sie zum neuen Polizeigesetz?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag hat sich eindeutig gegen die vorgesehenen Änderungen des Gesetzentwurfs von SPD und Linken positioniert. Wir halten den Gesetzentwurf in weiten Teilen für nicht zielführend. Es bedarf keines eigenen Terror-Paragraphen im Landespolizeigesetz. Darüber hinaus sehen wir in polizeilichen Instrumenten wie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder einer erweiterten Videoüberwachung massive Grundrechtsverletzungen, die wir nicht ohne Weiteres hinnehmen.

Die Kompetenzen der Polizei nach dem derzeitigen Polizeigesetz sind ausreichend. Zur Gewährleistung der inneren Sicherheit bedarf es statt immer drastischerer Instrumente eines gut ausgestatten Personalkörpers der Polizei sowie einer korrekten Anwendung und Ausschöpfung der vorhandenen Instrumente.

2. Werden Sie etwas unternehmen, um eine massive Ausweitung polizeilicher Befugnisse zu verhindern?

Unsere Fraktion hat sich in diversen Pressemitteilungen und –artikeln sehr kritisch gegenüber dem Entwurf des Polizeigesetzes geäußert. Dies werden wir auch weiterhin tun. Nach der voraussichtlichen Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss werden wir unsere Kritik dort kundtun. Für die Expertenanhörung werden wir Sachverständige einladen, die die Währung von Bürgerrechten im Blick haben. In den Lesungen des Gesetzentwurfes im Plenum des Landtags wird unsere zuständige innenpolitische Sprecherin, Frau Nonnemacher, Ihre Kritik am Gesetzentwurf deutlich machen. Sowohl der Ausschuss als auch die Plenarsitzungen des Landtags sind öffentlich, Besucher*innen sind gern gesehen. Bitte melden Sie sich hierfür über die Homepage des Landtags an, die Plätze sind begrenzt.

3. Wenn ja, wie sehen diese Unternehmungen aus?

Neben dem Versuch, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zu ändern, hat sich der Landesverband der Partei Bündnis 90/Die Grünen dem Demobündnis gegen das Polizeigesetz angeschlossen und gehört zu dessen Unterzeichnern. Zahlreiche Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen werden am 10. November auf der Demonstration in Potsdam vertreten sein. Ich würde mich freuen, wenn Sie ebenfalls für die Teilnahme an der Demo werben! Mehr Informationen auf der Seite des Bündnisses: https://nopolgbbg.de/

Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Raschke