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Benjamin Raschke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Antje B. •

Frage an Benjamin Raschke von Antje B.

Sehr geehrter Herr Raschke,
in Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2009 bitte ich Sie als Spitzenkandidat der Grüne für meinen Wahlkreis um Ihre Stellungnahme zu folgendem Thema: Errichtung und Betreibung eines Schwarzbaus durch eine Stadt – hier: Bolzplatz auf dem Kindergartenareal gemäß gültigem B-Plan des Wohnparks Ragow:
Das Ministerium f. ländliche Entw., Umwelt u. Verbraucherschutz des Landes Brandenburg teilte mit dem Schreiben v. 21.1..08 folgendes mit - Zitat: " ... Die untere Bauaufsichtsbehörde, das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die Nutzung der Fläche als Spiel-/Bolzplatz mit dem vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 nicht vereinbar ist. Damit ist die Stadt Mittenwalde in der Pflicht, einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Soweit dies nicht erfolgt, obliegt es dem Landkreis Dahme-Spreewald als untere Kommunalaufsichtsbehörde die notwendigen Schritte zu veranlassen. ..."
Bis zum heutigen Tag wurden keine Schritte für einen rechtmäßigen Zustand durch die Stadt unternommen.
Welche Stellungnahme Ihrerseits können Sie dazu abgeben ?
Derzeit wird durch das Nichthandeln der zuständigen Ämter der Eindruck erweckt, dass Gesetze einzuhalten ausschließlich Sache der Bürger, nicht jedoch einer Stadtverwaltung oder Ämter ist.
In der Hoffnung, eine Antwort von Ihnen vielleicht sogar ein Unterstützungsangebot zu erhalten,
verbleibe ich hochachtungsvoll
Antje Bauer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Bauer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern unterstützen wir Sie in Ihrem Anliegen.

Die Lärmprobleme am neuen Bolzplatz in Ragow sind uns bekannt, ebenso wie die umstrittene Zulässigkeit einer solchen Anlage. Unser grüner Kreistagsabgeordneter Dr. Wolf Carius führte hierzu auch bereits Gespräche mit betroffenen Anwohnern. Er bietet Ihnen gern an, eine Anfrage an den Landrat als Kommunalaufsichtsbehörde zu stellen, welche Maßnahmen er bisher zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes veranlasst habe oder bis wann zu veranlassen gedenkt, und bis wann durch Fristsetzung die Angelegenheit bereinigt sein wird.
Ich freue mich, dass Sie bereits mit ihm Kontakt aufgenommen haben und bitte Sie, ihm die gewünschten Unterlagen zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Raschke