
meine Antwort lautet: Nein.
Foto: Pepe Lange
meine Antwort lautet: Nein.
Die Ukraine hat das Recht sich zu verteidigen, dies ist klar in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen geregelt und stellt eine Ausnahme vom Gewaltverbot dar.
Die Preisdifferenz ergibt sich zu großen Teilen aus den jeweiligen Netzentgelten. Diese fallen momentan von Region zu Region sehr unterschiedlich aus.
Es gibt zahlreiche Förderprogramme, mit denen neue Technologien in den Unternehmen gefördert werden.
Das Ermittlungsverfahren wurde auf Grund des Verdachts der vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie der verfassungsfeindlichen Sabotage durch die zuständige Bundesanwaltschaft aufgenommen.
Wenn ich der Medienberichterstattung meinen Glauben schenken kann, dass die Bundesregierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Hochphase der Corona-Pandemie durch Presse-Hintergrundgespräche mit ausgewählten Journalisten teilweise gesteuert haben soll, kann ich diesen Umstand und das Handeln unserer ehemaligen Bundeskanzlerin natürlich nicht für gut empfinden.