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Beatrix Philipp
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Frage von Hans-Josef W. •

Frage an Beatrix Philipp von Hans-Josef W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Philipp,

1.) Wahlpflicht statt Wahlrecht

Ich bin ein Befürworter der Wahlpflicht statt Wahlrecht, wie es z.B. in Belgien oder einigen schweizer Kantonen seit langer Zeit üblich ist.

Der neue Oberbürgermeisterwahl von Düsseldorf hat mit *stolzen* >50% gewonnen, bei einer Wahlbeteiligung von ca. 30% = 15% der Wahlberechtigten. Ist das noch repräsentativ?

Eine Wahlpflicht würde sicherlich zu ernsthafteren Überlegungen führen, und der allgemeinen Wahlverdrossenheit entgegenwirken.

z.Zt. sind ja die Nichtwähler die stärkste Partei - aber ohne Mandat.

Es ist nicht akzeptabel, daß bei Regenwetter allgemein eine höhere Wahlbeteiligung erreicht wird als bei Sonnenwetter oder interessanten sportlichen Ereignissen.
Für eine Wahlpflicht müßte wahrscheinlich das Grundgesetz geändert werden - oder haben die etablierten Parteien Angst davor ?

2.) Die Notwendigkeit des Sparens ist allseits bekannt . Warum werden nicht einige kleine Bundesländer in größere integriert, z.B. Hamburg, Bremen, Saarland... Man würde ganze Landesparlamente mit der entsprechenden Bürokratie einsparen, was sicherlich Millardenbeträge ergeben würde, statt über 0,x% der Rentenerhöhung wochenlang zu diskutieren.
Management, Vorbild und Motivation muss von oben anfangen und sich nicht auf Nebenschauplätzen festharken.

mit freundlichen Grüßen
H.J.Wieser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wieser,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.09.2008 auf abgeordnetenwatch.de.

Zu einer von Ihnen angestrebten Wahlpflicht kann ich nur darauf hinweisen, dass das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland ganz bewusst auf Wahlfreiheit ausgerichtet ist. Abgesehen davon ist die Entscheidung nicht zur Wahl zu gehen eben auch eine Entscheidung, die gleichzeitig bedeutet, dass man das Votum derjenigen, die zur Wahl gegangen sind, akzeptiert. Ergänzend darf ich aber darauf hinweisen, dass durch Nichtbeteiligung an der Wahl, eine proportionale Besserstellung der extremistischen Parteien erfolgt (links- wie rechtsextreme Beispiele dafür gibt es etliche).

Zu Ihrer zweiten Frage, ob man kleinere Bundesländer nicht in größere integrieren könne, verweise ich auf die Bestrebungen durch die Föderalismusreform, im Zuge derer man eben solche Überlegungen geprüft hat, gerade im Zusammenhang mit Berlin bzw. den Stadtstaaten. Die Zusammenlegung Berlins und Brandenburgs zum Beispiel ist von den Bürgern abgelehnt worden. Neben dem zweifellos existierenden Einspareffekt bei der Zusammenlegung von Bundesländern, meine ich aber auch auf historische und gewachsene Gegebenheiten hinweisen zu dürfen. So ist zum Beispiel das Saarland das einzige Bundesland, das durch Volksentscheid "zustande" gekommen ist. Darauf weist der Ministerpräsident Peter Müller immer wieder -- und zu recht stolz -- gerne hin.

Demokratie lebt auch von Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Eine wie auch immer "von oben" verordnete Zusammenlegung von Ländern -- gegen den Willen der Betroffenen -- würde wohl zu erheblichen Verwerfungen führen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Beatrix Philipp