Frage an Beatrix Philipp von Gerd B. bezüglich Familie
Fragen an die Kandidaten der Wahlkreise zu den Bundestagswahlen:
1. Trifft es zu, dass das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausschließlich für die Bürger und Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2. Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?
3. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt? Können Sie ein Gesetz nennen, das die Versicherungsträger aus der Pflicht entlässt, die betroffenen Versicherten darüber zeitnah zu informieren, also auf die Versendung entsprechender Aufhebungsbescheide zu verzichten?
4. Der Bundestag ist lt. Grundgesetz der Gesetzgeber. Die Gesetzesvorlagen werden in der Regel von Fachleuten aus den einschlägigen Ministerien erstellt. Gesetzeskraft erhalten diese nach der Verabschiedung durch den Bundestag. Halten Sie es für vertretbar, dass die Exekutive nach der Verabschiedung eines Gesetzes dieses Gesetz eigenmächtig auf eine weitere Zielgruppe anwendet, die bei der Debattierung und Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen wurde?
Sehr geehrter Herr Bartmuß,
zur ersten Frage:
Ja, es ist richtig, dass das Rentenüberleitungssystem (RÜG) ausschließlich für die Bürger und Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln.
Zur zweiten Frage:
Zum Zeitpunkt des Beitritt der DDR wurden diejenigen als DDR-Bürger angesehen, die einen Ausweis der DDR hatten.
Bezüglich Ihrer dritten Frage verweise ich auf §§ 259a, 149 V SGB VI.
Zur vierten Frage:
Natürlich halte ich es nicht für vertretbar, wenn Gesetze wieder dem Sinn und Zweck des Gesetzes angewandt werden. Grundsätzlich findet aber eine Anwendung durch die Exekutive statt. Dies aber im Rahmen der Gewaltenteilung. Sollten Sie Erfahrungen mit einer contra-gesetzlichen Auslegung gemacht haben, dann empfehle ich Ihnen den gerichtlichen Weg zu beschreiten, um dies aus juristischer Sich abklären zu lassen. Allerdings ist dies immer eine Frage des Einzelfalls, der sich durch Ihren geschilderten Sachverhalt leider nur schwer interpretieren lässt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hinreichend beantworten konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an mich direkt wenden. Die Anschriften und Telefonnummern sowie Emailadressen finden Sie auf meiner Homepage http://www.beatrix-philipp.de.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ihre Beatrix Philipp