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Beatrix Philipp
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Frage von Dennis K. •

Frage an Beatrix Philipp von Dennis K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Philipp,

da die meisten Abgeordneten (insbesondere Ihr Parteifreund Herr Grindel) konkreten Fragen zum WaffG immer wieder ausweichen, wende ich mich mit meiner Anfrage an Sie als weiteres Mitglied des Innenausschusses. Ich hoffe, dass Sie dieses Ausweichverhalten nicht auch bestätigen, sondern die Fragen klar beantworten werden, um die Entscheidung der Politiker für die Bürger nachvollziehbar zu machen:

1. Der Sachverständige Tölle hat vor den Abgeordneten falsche Tatsachenbehauptungen vorgetragen ( www.visier.de ) um Einhandmesser besonders gefährlich erscheinen zu lassen. Dies war geeignet, die Abgeordneten zu beeinflussen. Mittlerweile hat er sich für seine falschen Äußerungen entschuldigt. Wieso hatte dies keine Auswirkungen auf den Gesetzesbeschluss? Wäre es nicht sinnvoll gewesen, nach einer Richtigstellung der Fakten erneut abzustimmen?

2. Auf der Seite http://www.protell.ch/Aktivbereich/19Archiv/de/2004/03.187d.htm
wird zusammengefasst, dass ein strengeres WaffG erfahrungsgemäß nicht zu einem Rückgang der Kriminalität führt. Gesetze schränken nur gesetzestreue Bürger ein! Warum ging der Innenausschuss trotz abweichender Empfehlungen (u. a. des Dr. Császár, http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/anhoerung12/stellungnahmen_sv/stellungnahme03.pdf ) davon aus, dass das Führungsverbot für Einhandmesser zu einem Rückgang der Kriminalität führen wird, obwohl die Erfahrungen in anderen Ländern (s.o.) und die Kriminalitäts-Entwicklung in Deutschland seit dem letzten Messer-Verbot von 2003 das Gegenteil belegen (gem. Herrn Wellenreuther v. 25.02.08)?

3. Warum gilt für Springmesser (die ebenfalls schnell geöffnet werden können) das Taschenmesserprivileg (gem. Frau Fograscher v. 16.04.08), während das Führungsverbot auch für Einhandmesser mit einer kurzen Klinge gilt? Wäre – wenn überhaupt - ein einheitliches Trageverbot für alle (auch Zweihand-) Klappmesser ab 8,5 cm Klingenlänge nicht logischer?

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Kreutz

Portrait von Beatrix Philipp
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kreutz,

zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen im Auftrag von Frau Philipp wie folgt antworten:
Da Herr Grindel Berichterstatter der CDU/CSU Bundestagsfaktion in Fragen der Novellierung des Waffengesetzes gewesen ist und ihre Anregungen in den Meinungsprozess hat einfließen lassen, schließt sich Frau Philipp seinen Ausführungen in den von Ihnen angesprochenen Punkten an.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Linda Tengler

Büro Beatrix Philipp MdB