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Beatrix Philipp
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Frage von B. H. •

Frage an Beatrix Philipp von B. H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ärzte an deutschen Unikliniken arbeiten über 200 Stunden pro Monat zuzüglich Bereitschaftsdienste. Die Umsetzung der EU-Arbeitsschutzrichtlinie ist in weiter Ferne. Z.T. werden Arbeitsverträge mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten vergeben - immer wieder, damit man sich schon anstrengt. Der Stundenlohn für eine Ärztin/einen Arzt an deutschen Kliniken beträgt meist weniger als 10 €! Das ist die traurige Realität! - Was wollen sie für die desolate Situation der Ärztinnen und Ärzte an den Unikliniken in Deutschland tun?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hoffmann, sehr geehrter Herr Hoffmann,

zunächst bedanke ich mich für Ihr Interesse. Sie haben Recht - die zurzeit äußerst bedenkliche Situation der vor allem jungen Ärzte an den deutschen Kliniken ist ein Problem, das zu lösen es dringend gilt.

Die CDU hat in den vergangenen Jahren zwar einiges getan, um den Arztberuf für die jungen Menschen attraktiver zu machen und die Arbeitsbedingungen an den Kliniken zu verbessern bzw. bestehende Missstände zu beheben. So wurde entsprechend der langjährigen Forderung der CDU der „Arzt im Praktikum“ angeschafft und ein entsprechender finanzieller Ausgleich für die Krankenhäuser sichergestellt.

Jetzt muss es für uns darum gehen, geregelte Arbeitszeiten und eine leistungsgerechte Bezahlung zu garantieren. Nach einem Urteil des EuGH wurde das Arbeitszeitgesetz novelliert, womit nunmehr klargestellt ist, dass der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden den Krankenhäusern zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um die mit dieser Neuerung verbundenen Kosten tragen zu können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht daher keinen Sinn darin, diese Anerkennung der Bereitschaftsdienste rückgängig zu machen und eine neue dritte Zeitkategorie, entsprechend den Plänen der EU-Kommission, einzuführen. Die Schaffung einer solchen dritten Zeitkategorie würde zu Lasten der Beschäftigten und ihrer Gesundheit gehen und einen Rückschritt bedeuten. Wir verfolgen daher die gegenwärtigen Diskussionen zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat sehr aufmerksam, ohne jedoch zu diesem Zeitpunkt in den Entscheidungsprozess eingreifen zu können. Wir setzen uns in jedem Fall gegenüber der Bundesregierung, die gegenwärtig für die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie verantwortlich ist, für die Inanspruchnahme der Übergangsregelung und für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen ein.
Darüber hinaus streben wir die Einführung geeigneter Arbeitszeitmodelle an, in denen zum einen Höchstarbeitszeiten vereinbart werden und zum anderen die während des Bereitschaftsdienstes geleistete Arbeit pauschaliert berücksichtigt wird. Nach dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst wäre es wünschenswert, wenn nun ein gesonderter Tarifvertrag bzgl. der Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ausgehandelt würde, in dem die bereits im Rahmes des deutschen Arbeitszeitgesetzes bestehenden Möglichkeiten für flexible und innovative Lösungen genutzt werden. Die Regelung von Tarifverträgen bleibt jedoch auch in Zukunft den Tarifvertragsparteien vorbehalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufrieden stellend beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Ihre Beatrix Philipp