Frage an Beatrix Philipp von Christian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Philipp,
wie meine "Vorfrager" baschäftigt mich Ihr Zitat auf http://www.rp-online.de/public/article/regional/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/465106:
(„Ich verstehe nicht, dass die Bürger dem Staat weniger trauen als Aldi, Plus und Metro, denen sie bedenkenlos sämtliche Daten geben“)
Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass ich keinem Unternehmen Daten gebe, die nicht unabdingbar sind, da der beste Datenschutz immer noch die Datensparsamkeit ist. Dies liegt nicht an einer Technikfeindlichkeit meinerseits - im Gegenteil, da ich mein Lebensunterhalt im Bereich der Forschung und Entwicklung verdiene bin ich für solche modernen Probleme besonders sensibilisiert.
Frau Philipp, können Sie mir sagen, weshalb ich dem Staat trauen sollte?
Die Gesetze des Staates können sich jeder Zeit ändern - ohne dass ich mich als Individuum dagegen wehren kann (außer mit dem ultimativen Mittel des Auswanderns...).
Konkret zeigt sich das zum Beispiel an der LKW Maut: die Überwachung der LKW Maut wurde nur unter strenger Zweckbindung vom Gesetzgeber genehmigt. Kaum sind die Brücken aufgebaut, schon steigen die Begehrlichkeiten, die Daten auch für andere Zwecke zu gebrauchen. (Heute Mord, Terrorismus und Kinderpornographie, morgen dann Geschwindigkeitsübertretungen und verpassten TÜV)
Wie will der Staat mir garantieren, dass hier nicht eine neue Stasi aufgebaut werden soll?
Und wie soll ich einem Staat trauen, wo der für den Verfassungsschutz zuständige Minister (Herr Schäuble ist sogar in der selben Partei wie Sie...) Möglichkeiten zur Terrorismusbekämpfung "diskutieren" möchte, die eindeutig gegen die Verfassung (dem Grundgesetz) verstoßen (Stichpunkte: Target-Killing, Internierung von Verdächtigien ohne Prozess)?
Ich freue mich, wenn Sie mir sagen können, wieso ich hier dem Staat trauen darf?
Viele Grüße,
Christian Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich kritisch zur Online-Durchsuchung äußern.
Auch mir ist bewusst, dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre zu Recht einen sehr hohen Stellenwert genießt.
Aber ich möchte Sie dennoch auf Folgendes hinweisen:
Mit der Föderalismusreform haben wir dem Bundeskriminalamt die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen.
Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer -oft wider besseren Wissens- geschürt werden.
Im Übrigen wird zu prüfen sein, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden, was Frau Zypries allerdings bislang auch vehement ablehnt.
Ich darf Sie bitten, Ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Claudia Berger
(Wiss. Mitarbeiterin)