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Beatrix Philipp
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Frage von Martin H. •

Frage an Beatrix Philipp von Martin H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Philipp,

Ihre Aussage „Ich verstehe nicht, dass die Bürger dem Staat weniger trauen als Aldi, Plus und Metro, denen sie bedenkenlos sämtliche Daten geben“ ist nach meiner Meinung sowohl an rabulistischer Polemik als auch an Naivität nicht zu überbieten.

Dazu möchte ich festhalten:
1.) Die besagten Unternehmen sind Unternehmen der Privatwirtschaft. Sie haben keine gesetzgeberischen Befugnisse. Neben der fehlenden judikativen Macht haben diese Unternehmen auch keine exekutiven Befugnisse.
2.) Sogenannte "PayBack"-Systeme existieren weder bei Aldi noch bei Plus.
3.) Bei o.g. Unternehmen "aufgehobene" Daten können nur einen Bruchteil des Schadens anrichten - verglichen mit Daten in der Hand des Staates.
4.) Die Daten an o.g. Unternehmen werden *freiwillig* abgegeben, sie werden nicht "erschnüffelt", wie dies von Ihrem Parteikollegen Dr.Schäuble geplant ist.
5.) Die durch o.g. Unternehmen gesammelten Daten betreffen NICHT den durch das GG *besonders* geschützten Kernbereich der privaten Lebensführung, die durch verdeckte, geheime Ausspitzelung der privaten Computer erhobenen Daten allerdings in höchstem Maße.

Ihre Analogie ist nicht nur falsch, sondern geradezu eine gefährliche Verharmlosung und Verdrehung der Tatsachen.
Mit solchen Äußerungen steigern Sie - als durch Steuergelder finanzierte Politikerin - wie auch Ihre Kollegen weiter Ihre Unglaubwürdigkeit.

Immerhin - das Problem haben Sie erkannt: das "Volk" vertraut seinen Politikern nicht mehr. Es ist aber nicht das Problem des Volkes: Sie (und die Politiker) müssen sich dieses Vertrauen erst wieder erarbeiten. Dies gelingt sicherlich nicht durch solche fatalen Äußerungen.

Mit der Bitte um eine Stellungnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Martin Heerling

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heerling,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich kritisch zur Online-Durchsuchung äußern.

Auch mir ist bewusst, dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre zu Recht einen sehr hohen Stellenwert genießt.

Aber ich möchte Sie dennoch auf Folgendes hinweisen:

Mit der Föderalismusreform haben wir dem Bundeskriminalamt die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer -oft wider besseren Wissens- geschürt werden.

Im Übrigen wird zu prüfen sein, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden, was Frau Zypries allerdings bislang auch vehement ablehnt.

Ich darf Sie bitten, Ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Claudia Berger
(Wiss. Mitarbeiterin)