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Frage von Michael S. •

Frage an Beatrix Philipp von Michael S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Philipp,

wie ich der Onlineausgabe der Rheinischen Post entnehmen konnte, werden Sie in Bezug auf Online-Durchsuchungen mit dem Satz zitiert "Ich verstehe nicht, dass die Bürger dem Staat weniger trauen als Aldi, Plus und Metro, denen sie bedenkenlos sämtliche Daten geben".

Ich würde gern wissen ob Sie dies ernsthaft in diesem Zusammenhang gemeint haben oder ob Sie hier womöglich missverständlich oder unvollständig zitiert wurden.

Da diese Aussage in Bezug auf Online-Durchsuchungen (wie Sie Herr Schäuble gerne hätte) dem Vergleich von Äpfeln mit Birnen gleicht, bin ich als Systemadministrator und IT-Ingenieur zugleich verblüfft und erschreckt über solche Unkenntnis der eigentlich Sachlage.

Selbst intensivste "Gummipunkte-Sammler" offerieren Metro, Karstadt & Co. "nur" ihr persönliches Kaufverhalten, nicht jedoch wie bei einer geplanten Online-Durchsuchung gleich alle persönlichen Unterlagen, geheimen Passwörter, Urlaubsvideos, eMail-Korrespondenz usw, usw...

Selbstverständlich traue ich dem Staat mehr als privaten Konzernen. Metro gebe ich nämlich jetzt bereits keinen Einblick in meine Steuererklärung oder in meine Bankunterlagen. Der Staat hingegen hat bereits Zugriff auf beides.

Unsere Gesellschaft wird nunmal ob gemocht oder nicht zukünftig immer öfter den Computer als Teil des täglichen Lebens nutzen. Was früher das geheime Tagebuch oder die in der Stahlkassette hinterlegten Kontoauszüge waren, sind heute das Word-Dokument und die per Onlinebanking auf den eigenen PC geholten Buchungssätze. Der Inhalt meines PCs ist somit unbestritten das virtuelle Abbild des Kernbereiches meiner privaten Lebensgestaltung und somit eines der höchsten Güter die unsere Verfassung kennt.

Und wohlgemerkt: Ich rede nicht von meinen Onlinespuren im Internet, sondern ausschließlich von Dokumenten und Dateien die ich auf meinem PC lagere und an die ich auch sonst niemanden (weder online noch offline) heranlasse.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schwing

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schwing,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich kritisch zur Online-Durchsuchung äußern.

Auch mir ist bewusst, dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre zu Recht einen sehr hohen Stellenwert genießt.

Aber ich möchte Sie dennoch auf Folgendes hinweisen:

Mit der Föderalismusreform haben wir dem Bundeskriminalamt die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer -oft wider besseren Wissens- geschürt werden.

Im Übrigen wird zu prüfen sein, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden, was Frau Zypries allerdings bislang auch vehement ablehnt.

Ich darf Sie bitten, Ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Claudia Berger
(Wiss. Mitarbeiterin)