Frage an Beatrix Philipp von Sebastian A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Philipp,
Ihr Aussage:
(http://www.heise.de/newsticker/meldung/93807/from/rss09)
"Ich verstehe nicht, dass die Bürger dem Staat weniger trauen als Aldi, Plus und Metro, denen sie bedenkenlos sämtliche Daten geben",
Ich bitte Sie, diese Daten geben wir Bürger freiwillig Preis, wenn wir es wollen. Wie können Sie so etwas vergleichen? Das ist wohl die schlechteste Argumentationsbasis, die ich je erlebt habe. Bei ALDI oder sonst wo, wird man gefragt ob man eine "Prepaid Karte" (oder wie auch immer) bekommen möchte.
Zudem war letztens die Rede davon, dass 99% der Deutschen nicht davon erfasst werden würden und die Online-Spionage nur sehr selten, also bei 1% eingesetzt werden soll. Jetzt bekomme ich Angst:
1% = über 800.000 Bürger der Bundesrepublik sind "Terroristen"?
Das glauben Sie doch nich ernsthaft. Also würde es doch eine flächendeckende Maßnahme sein, um auch Kleinkriminelle auszuhorchen, verstehe ich das richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort
MfG
Sebastian Altepost
Sehr geehrter Herr Altepost,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich kritisch zur Online-Durchsuchung äußern.
Auch mir ist bewusst, dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre zu Recht einen sehr hohen Stellenwert genießt.
Aber ich möchte Sie dennoch auf Folgendes hinweisen:
Mit der Föderalismusreform haben wir dem Bundeskriminalamt die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen.
Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer -oft wider besseren Wissens- geschürt werden.
Im Übrigen wird zu prüfen sein, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden, was Frau Zypries allerdings bislang auch vehement ablehnt.
Ich darf Sie bitten, Ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Claudia Berger
(Wiss. Mitarbeiterin)