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Frage von Thilo K. •

Frage an Beatrix Philipp von Thilo K. bezüglich Familie

Jungen Familien stellt sich folgendes Problem:
Erziehungsgeld wird über einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Einen der wenigen Plätze für Kinder unter drei zu bekommen ist in der Praxis fast unmöglich. Eine Tagesmutter ist für Arbeitnehmer mit kleinem bis mittlerem Einkommen unerschwinglich. Wie sieht Ihr Lösungsvorschlag aus?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koldehoff,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage und Ihr Interesse.

Der Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel, das auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geteilt wird.

Es ist uns bekannt, dass das von Ihnen beschriebene Problem junge Familien empfindlich treffen kann und im Gegensatz zu allen Konzepten der Familienförderung steht. Der Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten ist daher auf der Basis einer verlässlichen Finanzierungsgrundlage voranzutreiben.

Der Ausbau der Kinderbetreuung ist Aufgabe der Kommunen und der Bundesländer. Wenn der Bund zu diesem Thema Vorgaben macht, belastet er also nicht seine eigenen Kassen, sondern die Länder und Kommunen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat mit Ihrem Entwurf des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) (In Kraft getreten am 01.01.2005) genau dieses getan, mit der Folge, dass die finanziell überforderten Kommunen die Kosten an die Eltern weitergeben mussten.
Die Eltern müssen mit diesem Konzept den Ausbau der Kinderbetreuung über höhere Beiträge letztlich selbst zahlen.
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin haben bereits die Elternbeiträge erhöht. Die Folge ist, dass Eltern ihre Kinder aus den Kindertagesstätten abmelden, weil sie die Beiträge nicht zahlen können.
Verlierer dieser Lösung sind vor allem die Kinder, weil ihnen eine bessere frühkindliche Förderung vorenthalten wird – und natürlich junge Eltern, deren berufliche Perspektiven verschlechtert werden.

Die Union hat die Auswirkungen einer nicht verlässlichen Finanzierung in einem Entschließungsantrag zum TAG dargelegt (Bundestagsdrucksache 15/4063), der aber von der Bundesregierung abgelehnt wurde.

CDU und CSU im Bund, in den Ländern und in den Kommunen bekennen sich eindeutig zum Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland.
Da beim TAG der rot-grünen Bundesregierung jedoch die Finanzierung nicht gesichert ist und letztlich zu Lasten der Eltern geht, hat sich die Unionsfraktion bei der Abstimmung zu diesem Gesetz im Bundestag der Stimme enthalten.

Eine zuverlässige Grundlage bezüglich der vom Bund zugesagten Mittel für die Kinderbetreuung aus „Hartz IV“ gibt es derzeit für die Kommunen nicht.

Nach einer erfolgreichen Bundestagswahl wird die CDU/CSU-Fraktion das Thema gemeinsam mit den Ländern und Kommunen weiter vorantreiben und Lösungen erarbeiten müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Beatrix Philipp