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Beatrix Philipp
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Frage von Siegmar G. •

Frage an Beatrix Philipp von Siegmar G. bezüglich Gesundheit

erkennen Sie doch die Tatsache an, dass Gentechnik und Stammzellforchung behinderten Menschen helfen kann. Das Gegenteil ist bisher noch nicht bewießen.
Deutschland hat schon genug fortschrittliche Theorien verschlafen. Eine große Volkspartei, der Sie angehören, sollte einem möglichen Fortschritt nicht im Wege stehen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gocht,

die Forschung mit adulten und embryonalen Stammzellen eröffnet der medizinischen Forschung neue Heilchancen und insbesondere für chronisch kranke und behinderte Menschen scheinen sich neue Möglichkeiten zu ergeben. Die erfolgreiche Behandlung gegenwärtig noch unheilbarer Krankheiten erscheint nunmehr - wenn auch nicht unmittelbar greifbar – so doch immerhin möglich.
So sehr die Arbeit mit humanen embryonalen Stammzellen in neue Bereiche der Forschung vorstößt, so sehr stellt sich die Frage nach ihrer ethischen Verantwortbarkeit. Um hierauf Antworten festzulegen, hat der Deutsche Bundestag am 25. April 2002 das Stammzellengesetz verabschiedet. Bereits durch das Embryonenschutzgesetz war 1990 die Forschung mit und an menschlichen Embryonen in weitem Umfang für strafbar erklärt worden. Im Stammzellengesetz wurde nun geklärt, ob im Ausland gewonnene humane embryonale Stammzellen nach Deutschland importiert werden dürfen, um die Arbeit mit ihnen zu ermöglichen.
Nach dem Stammzellengesetz ist es nun möglich, in Deutschland mit humanen embryonalen Stammzellen zu arbeiten, wenn diese im Ausland vor einem bestimmten Stichtag gewonnen wurden und eine staatliche Genehmigungsbehörde die Einhaltung weiterer Voraussetzungen geprüft hat. Forschung ohne eine solche Genehmigung stellt einen Straftatbestand dar und kann für den Forscher Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren zur Folge haben.

In ethisch besonders sensiblen Bereichen, wie der embryonalen Stammzellenforschung, muss Wissenschaft mit den ethischen Grundsätzen der Gesellschaft vereinbar sein. Es ist unangemessen, wenn , wie zuletzt von Bundeskanzler Gerhard Schröder getan, die Debatte um die Stammzellenforschung mit der Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit Deutschland verbunden wird. Ethische und gesetzliche Schranken der Forschungsfreiheit können nur in einer breiten, gesellschaftlichen freien Debatte diskutiert und im weitgehenden Konsens festgelegt werden.
Eine Novellierung des Stammzellengesetzes steht aus Sicht der CDU und CSU nicht zur Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ihre Beatrix Philipp