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Frage von Fritz M. •

Frage an Beatrix Philipp von Fritz M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Phillipp,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 08.09. auf meine Frage. Zuallererst muss ich mich dafür entschuldigen, das ich "umgangssprachlich" das Vertagen (Der Kompromiss wurde im Vermittlungsausschuss auf Bitten der CDU von der Tagesordung genommen) einfach mit "blockieren" gleichgesetzt habe.
Allerdings hoffe ich das Sie in Lage sind mir den Unterschied zwischen beidem erklären zu können. Denn meiner Meinung nach ist das Ergebnis nur folgendes, ein notwendiger Schutz von Verbrauchern wurde verhindert und das obwohl sich die Fachpolitiker aller Parteien geeinigt hatten!
Da Sie ja, wie sie selbst auf ihrer Wesseite schreiben, gerne für "Klare Worte" zu haben sind, komme ich nicht umhin Ihnen hier zu sagen, das dieses Verhalten ihrer Partei für mich in keinster Weise nachvollziehbar und begründet ist.
Aus Wahlkampfgründen wird eine notwendige Gesetzesänderung "blockiert", oder muss ich Sie dahingehend interpretieren, das sie der Ansicht sind, das z.B. die steigende Verschuldung von Jugendlichen wegen Klingeltonabo´s usw Peanuts sind und der Profit von Unternehmen immer vorgeht?
Oder sollte ihnen diese Problematik nicht bekannt sein?
Und ihre Aussage, das der Entwurf von Unternehmen negativ bewertet wurde, interpretiere ich Sie da richtig, das das Anliegen der Unternehmen (Umsatz + Gewinn, egal mit welchen Methoden) höher zu werten ist, als das berechtigte Interesse der Verbraucher nicht abgezockt zu werden?
Und Aussagen wie z.B. "Notariatsvertrag für Gummibärchen" bezüglich des geplanten "Handshake-Verfahren" bei SMS-Diensten zeugen auch nicht davon das sich die CDU der Verantwortung den Verbrauchern gegenüber bewusst ist und lässt mich fassungslos werden ob solch einer Ignoranz
Schade ein geschockter Wähler!

MfG
F. Müller

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