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Beatrix Philipp
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Frage von Norman F. •

Frage an Beatrix Philipp von Norman F. bezüglich Recht

Hallo Frau Philipp,

in der Innenministerkonferenz hat man sich für ein Verbot von so genannten „Killerspielen“ ausgesprochen. Dabei hat sich Herr Wolff indirekt für ein Verbot ausgesprochen mit dem Vermerk das man nicht weiß wie der Vorschlag letztendlich aussehen wird. Als Grund wurden die sogenannten Amokläufe genannt. Dabei hätte ich die Frage wie Sie bzw. die CDU genau zu so einem Verbot stehen, da viele Spiele laut USK erst ab 18 freigegeben wurden.

Des weitern wurde von Studien gesprochen, wobei diese Studien eigentlich nicht sicher bestätigt sind. In den mir bekannten Studien hatte es sich herausgestellt, dass nur emotional labile Personen durch die Killerspiele beeinflusst werden. Dieses würde dann auch in etwa auf Alkohol zu treffen. Daher würde es mich interessieren auf welche Studien sich die Innenministerkonferenz stützt.

Weiter hätte ich die Frage wie die Innenminister den Technologieweggang bzw. der dadurch verbundenen mehr Arbeitslosen abfangen möchten, da durch ein das Computerspielverbot Firmen aus Deutschland abwandern werden um die Technologien im Ausland weiter zu entwickeln.

Letzteres hätte ich noch eine abschließende Frage, warum Spiele verboten werden sollen die vorher schon durch die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)geprüft oder ggf. durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurden. Wobei zu bemerken ist das Mitte 2008 auch das Jugendschutzgesetzt auf Initiative von Frau von der Leyen schon erweitert wurde.

Daher hätte ich die Frage wie CDU hinter einem solchen Verbot steht.

Mit freundlichen Grüßen

Norman Franz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Franz,

in Ihrer Anfrage nehmen Sie bezug auf das bei der Innenministerkonferenz diskutierte Verbot von Killerspielen. Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, haben die Geschehnisse um den Amoklauf von Winnenden meine Fraktion in den letzten Monaten bei den Überlegungen zur Anpassung des Waffenrechts an eben solche erschreckenden Vorfälle stark beschäftigt; hierbei spielte auch Thematiken wie die sog. „Killerspiele“ und Paintball eine große Rolle.

Die Ansätze der Diskussion und des nach den Amokläufen von Erfurt im Jahre 2002 und zuletzt in Winnenden empfundenen Handlungsbedarfs sind durchaus unterschiedlich und aufgrund der Unterschiedlichkeit der Blickwinkel meiner Meinung nach auch allesamt ernst zu nehmen. Einigkeit besteht sicherlich dahingehend, dass das Risiko solch erschütternder und für uns alle in der Tragweite nachhaltiger Vorfälle, unabhängig von der derzeitigen konkreten Gesetzeslage und von weiteren Verschärfungen im Bereich des Waffenrechts, niemals ganz ausgeschlossen werden kann.

Mit den Maßnahmen, die man bereits nach dem Amoklauf in Erfurt durch Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften , ergriff, versuchte man, den Missbrauch von Waffen dauerhaft zu verhindern. Es zeigt sich jedoch, dass sich Missbrauch niemals ganz verhindern lässt; kriminelle Energie und psychisch bedingte gewaltüberschießende Handlungen einzelner Personen oder Personengruppen werden wir auch von staatlicher Seite niemals zu hundert Prozent verhindern können, so schlimm dies für die Hinterbliebenen der Opfer auch klingen mag.

Im Zusammenhang mit Winnenden hat uns auch die Frage nach „Spielen“ wie Laserdome oder Paintball/Gotcha beschäftigt, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren. Wir halten dieses für besorgniserregend, wenn auch nicht für zwangläufig verbotswürdig. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus, um eine Antwort darauf zu bekommen, inwieweit diese Art der Spiele unsere Gesellschaft langfristig „beeinträchtigen“ und die Spieler sich durch die Übung mit waffenähnlichen Gegenständen in einer fingierten, einem der Wirklichkeit durchaus sehr ähnlichen Szenario (durch entsprechende Kleidung und Schaffung eines „realen“ Kampfschauplatzes), im Umgang mit echten Waffen schulen und sich damit im Ergebnis auf reale gewalttätige Auseinandersetzungen vorbereiten. Eine solche Untersuchung muss meiner Meinung nach primäres Ziel bei der Auseinandersetzung mit einem solchen Thema sein, bevor wir uns auf parlamentarischer Ebene mit Verboten, welcher Art auch immer, beschäftigen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass eine Regulierung von Seiten des Staates in Form der gesetzlichen Generalisierung von Einzelfällen nicht die Lösung sein kann, wenn gesetzliche Tatbestände/Verbote in der Realität und nicht zuletzt aufgrund bestehender Vollzugsdefizite wieder einmal auseinanderfallen und die schrecklichen Folgen einer Tat wie in Winnenden die Bürger und Bürgerinnen zutiefst schockieren.

Bereits vor diesen Änderungen besaß Deutschland eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Durch die jetzigen Anpassungen haben wir auf aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter verbessert. Wir haben hierbei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet. Uns ist bewusst, dass Vorkommnisse wie Winnenden auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.

Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, den Geschehnissen in Winnenden nicht mit einer übersteigerten Reaktion im Waffenrecht und einem pauschalen Verbot jeglicher Art von „Spielen“ wie Paintball, Laserdome etc. zu begegnen.

Ich hoffe, Ihnen meine Position ausreichend dargelegt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Beatrix Philipp