(...) Der Aufgabenwechsel vAufgabenwechsel und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist ein Grundbaustein der Personalentwicklung in der bayerischen Justiz und dient ihrer Leistungsfähigkeit. Zur Steigerung ihrer fachlichen Flexibilität und Verwendungsbreite sollen die Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte insbesondere in der Anfangsphase ihres Berufslebens Erfahrungen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sammeln. (...)
(...) Die Mittelbayerische Zeitung schrieb am 14. Juni 2013 unter der Überschrift "Fall Mollath: Banker macht Kehrtwende - Schlüsselzeuge revidiert einen entscheidenden Satz im Revisionsbericht der Bank": Der Schlüsselzeuge habe die Schwarzgeldvorwürfe des Herrn Mollath nicht bestätigt und ausgeführt: "Ob es sich dabei um Schwarzgelder handelte, können wir von der Revision weder bestätigen noch nicht bestätigen". Den entscheidenden Satz, "alle nachprüfbaren Vorwürfe" Mollaths hätten sich "als zutreffend herausgestellt", habe der Bankprüfer im Untersuchungsausschuss zurückgenommen und dargelegt: "Vielleicht war die Formulierung nicht die glücklichste. (...)
(...) 85 der Verfassung des Freistaats Bayern) sind die dienstaufsichtlichen und disziplinarrechtlichen Befugnisse gegenüber Richtern eingeschränkt. Eine Dienstaufsicht über Richter ist in Bezug auf ihre richterlichen Entscheidungen nur insoweit zulässig, als die richterliche Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird (vgl. § 26 Abs. (...)
(...) Der Bayerischen Staatsregierung ist bewusst, dass der Kampf gegen Steuerbetrug eine wichtige staatliche Aufgabe ist. Es ist strafbar, vor allem aber unsolidarisch, wenn einzelne sich ihren Zahlungsverpflichtungen dem Gemeinwesen gegenüber ganz gezielt entziehen. (...)
(...) Auf meine Weisung hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am 18. März 2013 einen Wiederaufnahmeantrag zum Fall Mollath beim Landgericht Regensburg eingereicht. Damit wurden die entscheidenden Weichen für eine Neubewer-tung des gesamten Falles gestellt. (...)
(...) zu Ihrer Anfrage vom 10. Juli 2013 teile ich Ihnen mit, dass ich bereits im Rahmen meiner Aussage im zum Fall Mollath eingerichteten Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags umfassend zu allen Vorwürfen ausführlich Stellung genommen habe, die in dieser Sache immer wieder erhoben wurden und werden. Dies betrifft insbesondere auch die Vorwürfe, die in zwei Beiträgen der ARD-Sendung "Report Mainz" und in einer ausführlichen Reportage in der ARD vorgebracht wurden. (...)