
(...) Der Aufgabenwechsel vAufgabenwechsel und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist ein Grundbaustein der Personalentwicklung in der bayerischen Justiz und dient ihrer Leistungsfähigkeit. Zur Steigerung ihrer fachlichen Flexibilität und Verwendungsbreite sollen die Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte insbesondere in der Anfangsphase ihres Berufslebens Erfahrungen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sammeln. (...)