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Frage von Guido L. •

Frage an Beate Merk von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

gestern berichtete das JuraForum, dass Sie den in der Causa Gustl Mollath wohl bald erscheinenden Abschlussbericht der CSU/FDP-Fraktion im bayr. Landtag so kommentiert haben, Zitat "... , dass sich die von der Opposition erhobenen Vorwürfe und sämtliche Verschwörungstheorien in keiner Weise bestätigt haben.", siehe http://www.juraforum.de/personalia-unternehmensnews/justizministerin-merk-zum-ergebnis-des-untersuchungsausschusses-mollath-445327 .
Hingegen kommt die Opposition zu einer ganz anderen Bewertung. Insbesondere der 2. Vorsitzende im Untersuchungsausschuss, Florian Streibl (FW) sowie Dr. Martin Runge (Grüne), werfen Ihnen persönlich vor, nicht alle in Ihrem (damaligen) Besitz befindlichen Unterlagen an die Finanzbehörden weitergeleitet zu haben und selbst im Untersuchungsausschuss nicht die volle Wahrheit (umfassende Auskunft) gesagt zu haben und fordern deshalb Ihren Rücktritt (siehe z.B. http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-32277/umstrittener-psychatriefall-in-bayern-untersuchungsausschuss-zu-gustl-mollath-endet-im-zwist_aid_1038966.html ) .

Meine Fragen:

- Betrachten Sie sich als potentielles "Bauernopfer" im Fall Mollath?
- Wie können Sie plausibel begründen, dass die Vorwürfe der Opposition unbegründet sind?
- Wissen Sie, wann mit einem konkreten Ergebnis von der mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des damaligen Urteils, welches zur Einweisung von Herrn Mollath in die Geschlossene Anstalt (momentan in Bayreuth) beauftragten Staatsanwaltschaft in Regensburg gerechnet werden kann?
- Wird Herr Mollath, sollte der Regensburger Staatsanwalt dies befürworten, sofort auf freien Fuß gesetzt?
- Ist beabsichtigt, gegen den Anstaltsleiter in Bayreuth, Dr. Klaus Leipziger, sowie Gustl Mollaths Richter Otto Brixner ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung zu eröffnen, falls die Staatsanwaltschaft Gustl Mollaths Unschuld feststellt?

Für Ihre dezidierte Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe

mfG
Guido Langenstück

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Langenstück,

zu Ihrer Anfrage vom 14. Juli 2013 teile ich Ihnen mit, dass ich bereits im Rahmen meiner Aussage im zum Fall Mollath eingerichteten Untersuchungs-ausschuss des Bayerischen Landtags umfassend zu allen Vorwürfen ausführlich Stellung genommen habe, die in dieser Sache immer wieder erhoben wurden und werden. Dies betrifft insbesondere auch die Vorwürfe, die in zwei Beiträgen der ARD-Sendung "Report Mainz" und in einer ausführlichen Reportage in der ARD vorgebracht wurden. Soweit Sie auf das Ergebnis des Unter-suchungsausschusses Bezug nehmen, darf ich Sie auf den von der Ausschussmehrheit beschlossenen, ausführlichen Abschlussbericht hinweisen. Dieser ist auf der Internetseite des Bayerischen Landtags abrufbar.

Auf meine Weisung hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am 18. März 2013 einen Wiederaufnahmeantrag zum Fall Mollath beim Landgericht Regensburg eingereicht. Damit wurden die entscheidenden Weichen für eine Neubewer-tung des gesamten Falles gestellt. Nun hat das zuvor mit der Angelegenheit nicht befasste Landgericht Regensburg in richterlicher Unabhängigkeit über die Wiederaufnahme des Verfahrens zu entscheiden. Gegenstand des Wie-deraufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft sind u. a. auch die Vorgänge im Zusammenhang mit dem von Frau Mollath vorgelegten Attest. Die Entschei-dung des unabhängigen Gerichts ist nun abzuwarten. Wann und mit welchem Inhalt diese Entscheidung ergehen wird, ist nicht vorherzusehen.

Erst nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens wird eine Prüfung hin-sichtlich etwaigen Fehlverhaltens der Beteiligten erfolgen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin