Frage an Beate Merk von Florian M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
wann haben Sie den internen Bericht der Hypovereinsbank über die Vorwürfe des Herrn Mollath bekommen, in dem man zu dem Ergebnis kam, dass seine Vorwürfe, soweit sie nachprüfbar waren, richtig waren?
Warum haben Sie den Landtag und die Medien über dieses Ergebnis nicht klar informiert, als das Thema auf der Tagesordnung war, sondern sind mir Ihrer Äußerung ausgewichen, dass die Vorwürfe, "soweit sie verfolgbar waren" nicht zutreffend gewesen wären?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
zu Ihrer Anfrage vom 17. Juli 2013 teile ich Ihnen mit, dass der von Ihnen angesprochene Bericht der HypoVereinsbank seit dem 9. November 2012 dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorlag. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, zu diesem Revisionsbericht und dem hieraus häufig zitierten Schlüsselsatz auf die Aussage des bei der HypoVereinsbank tätigen Prüfers im Untersuchungsausschuss des Landtags hinzuweisen. Über diese Aussage haben beispielsweise der Bayerische Rundfunk, die Augsburger Allgemeine, die Mainpost und die Mittelbayerische Zeitung ausführlich berichtet. Die Mittelbayerische Zeitung schrieb am 14. Juni 2013 unter der Überschrift "Fall Mollath: Banker macht Kehrtwende - Schlüsselzeuge revidiert einen entscheidenden Satz im Revisionsbericht der Bank": Der Schlüsselzeuge habe die Schwarzgeldvorwürfe des Herrn Mollath nicht bestätigt und ausgeführt: "Ob es sich dabei um Schwarzgelder handelte, können wir von der Revision weder bestätigen noch nicht bestätigen". Den entscheidenden Satz, "alle nachprüfbaren Vorwürfe" Mollaths hätten sich "als zutreffend herausgestellt", habe der Bankprüfer im Untersuchungsausschuss zurückgenommen und dargelegt: "Vielleicht war die Formulierung nicht die glücklichste. (…) In der Form sei der Satz wahrscheinlich falsch." Damit bestätigt der Prüfer auch die übereinstimmende Auffassung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, des Generalstaatsanwalts Nürnberg, des Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft Regensburg in ihrem Wiederaufnahmeantrag, dass dem Revisionsbericht gerade nicht zu entnehmen ist, dass es sich bei dem transferierten Geld um Schwarzgeld gehandelt habe bzw. es die behaupteten Bargeldkurierfahrten der Mitarbeiter der HypoVereinsbank in die Schweiz gab.
Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass ich bereits im Rahmen meiner Aussage im zum Fall Mollath eingerichteten Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags umfassend zu allen Vorwürfen ausführlich Stellung genommen habe, die in dieser Sache immer wieder erhoben wurden und werden. Zu Ihrer allgemeinen Information darf ich Sie auf den von der Ausschussmehrheit beschlossenen, ausführlichen Abschlussbericht hinweisen. Dieser ist auf der Internetseite des Bayerischen Landtags abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL