
(...) soweit Sie Straftaten so genannter "Mietnomaden" ansprechen, kann ich Ihnen versichern, dass solche Taten durch die Strafverfolgungsbehörden in Bayern genauso wie alle anderen Formen von Kriminalität nachhaltig verfolgt werden. Die vorhandenen Strafrahmen erlauben es den Gerichten, wirksame Strafen zu verhängen. (...)