Frage an Beate Merk von Maria M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
als Volljuristin und Ministerin für die Justiz seien Sie bitte so nett und sortieren die folgenden Gesetze, Resolutionen, Chartas und Verträge nach ihrem Rang, wonach auf Punkt 1 das mit dem höchsten Rang - gültig über nationale Gesetze - gültig ist. Sollten mehre Gesetze, Resolutionen, Chartas, Verträge den gleichen Rang besitzen, so schreiben Sie dies bitte unter der gleichen Rangziffer, damit auch Nichtjuristen klar und eindeutig erkennen können,welches Gesetz den höchsten Rang und welches den niedrigesten besitzt. Sollte am gleichen Rang dennoch eines über dem anderen stehen, steht an vorderster Stelle das übergeordnete. Dafür schon mal herzlichen Dank.
MfG Maria März
- so hier die zu sortierenden Gesetze, Resolutionen, Verträge etc.:
AEMR (UN Res. 217 A III), GG, Int.Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, StGB, ZPO, RPflG, BGB, KSZE (menschliche Dimension), Charta von Paris, Akte von Helsinki, SGB, EU-Sozialcharta, OWiG, StPO, Model/Creifelds (Staatsrecht) 2000/332 ff, Rechtspflegegesetz, Urteile BVerfG (haben Gesetzeskraft), Wiener Übereinkommen über konsularische und diplomatische Beziehungen, Diplomatenschutzkonvention, SozialEG, StrEG, SGG, Persönlichkeitsrechte (APR), Folter- und Gewaltverbot, A/RES/34/169 (Polizeibefugnisse), A/RES/45/120 (Ethik Staatsanwälte, Richter u.a.), Zöller/Lückemann Vor §§18 bis 20 GVG, RiStBV Abschnitt 192 bis 199, Europ. Charta über die Rechtsstellung der Richter und Richterinnen, Persönliches Budget, Behindertenschutzkonvention, EU-Recht (justice.europa.eu),
Gemäß Art. 25 GG gehen die allg. Regeln des Völkerrechts den BRDGesetzen VOR und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Welche o.g. Gesetze gehören zum Völkerrecht und gehen den Bundesgesetzen vor?
Welche o.g. Gesetze sind "ius cogens" - somit zwingendes Recht vor dem nationalen Gesetzen der BRD?
Sehr geehrte Frau März,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Oktober 2011. Sie fragen dort nach der Normenhierarchie und den allgemeinen Regeln des Völkerrechts.
Zu dem Verhältnis verschiedener Rechtsnormen unterschiedlicher Normgeber zueinander und zum Regelungsgehalt des Artikel 25 des Grundgesetzes hat Ihnen mein Mitarbeiter Dr. Schultzky bereits in der Antwort vom 14. Oktober 2011 allgemeine Hinweise gegeben. Auf diese möchte ich mich hier beziehen. Nähere Informationen können Sie der staatsrechtlichen Literatur entnehmen, die Sie in vielen öffentlichen Bibliotheken finden. Zudem möchte ich den Verweis auf das Informationsangebot der Bundeszentrale für politische Bildung wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin