Frage von Beate M. • 20.03.2013
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Antwort von Beate Merk
CSU
• 12.04.2013

(...) Eine Recherche in der Registratur des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ergab, dass Ihre Strafanzeige hier nicht bekannt ist. In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft von der Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt wird. Hierzu können Sie sich direkt an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft München wenden. (...)

Frage von Erwin R. • 18.03.2013
Portrait von Beate Merk
Antwort von Beate Merk
CSU
• 03.04.2013

(...) § 16a JGG - der am 7. März 2013 in Kraft getreten ist - sieht vor, dass neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe auch Jugendarrest von bis zu 4 Wochen verhängt werden kann, um die Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht zu verdeutlichen, den Verurteilten aus einem Umfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen, die Bewährungszeit vorzubereiten sowie auf den Verurteilten erzieherisch einzuwirken, um die Erfolgsaussichten der Bewährung zu erhöhen. (...)

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