Bild vom Kandidatenflyer mit der Biene vom Volksbegehren
Beate Christine Merkel
ÖDP
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Frage von Isabelle B. •

Liebe Frau Merkel, der Plastikmüll, der durch unnötige Verpackungen, täglich beim Einkauf entsteht, ist meines Erachtens schlicht durch ein Verbot solcher Verpackungen zu verhindern. Was denken Sie?

Noch vor wenigen Jahren konnten wir auch unsere Einkäufe erledigen, ohne einen Berg an Plastikschalen etc. zuhause zu haben. Es deprimiert mich geradezu, dass ich dem nicht entgehen kann.

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau B.,  

Einweg-Plastik ist verboten. 

Viele Einwegplastikprodukte sind seit dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik". Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.
Leider darf der Handel  vorhandene Ware noch abverkaufen. Viele Läden haben aber jetzt schon umgestellt. 
Ab 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben.
Ab 2022 soll auch die Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) gelten.
Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Ausnahmen sind für kleine Betriebe vorgesehen, die ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. 
Ab 2024 auch für Plastikflaschen mit Milchgetränken. 
Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik, so genanntes Rezyklat, enthalten. 
Die Bundesregierung hat diese Neuregelungen am 20. Januar 2021 auf den Weg gebracht. 

Meiner Meinung nach könnte das auch schneller umgesetzt werden. 

Liebe Grüße 
Beate Merkel