Frage von Torsten F. • 19.09.2021
Was sagen Sie jemanden der zu verkehrsarmen Zeiten, bspw. berufsbedingt oder zur Wahrnehmung Umgangsrecht bspw 500 km fahren muss und ohne Gefahr mehr als 130 km/h fahren könnte? Wozu starre Grenze?
Antwort von Beate Christine Merkel ÖDP • 23.09.2021
Sehr geehrter Herr F.,
ich kann Ihre Frage sehr gut verstehen und könnte mir auch vorstellen, dass man zu verkehrsarmen Zeiten Ausnahmeregelungen treffen könnte.
Mit vielen Grüßen
Beate Merkel