Frage an Barbara Stamm von Arno Z. bezüglich Familie
Sehr geehrter Frau,
ich habe sie im Rahmen von Aktivitäten der Lebenshilfe e.V. und bei sozialen Anliegen erleben dürfen.
Durch die eigene Problematik"Behinderung"(Unfall+Tochter mit Rettsyndrom), will ich im Tagesgeschäft und der Politik auf das Anliegen von Menschen mit Handikaps aufmerksam machen. Und deshalb folgendes Anliegen:
der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Rechte behinderter Menschen zu stärken und auch schwerst- und mehrfachbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft zu ermöglichen?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch behinderte Menschen mit hohem Pflege- und/oder Betreuungsbedarf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort!
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
Maßnahmen zur stärkung der Rechte (auch schwerstbehinderter) Menschen:
Zunächst muss dafür bei der Bundesregierung dafür eingetreten werden, dass die UN-Konvention auch tatsächlich von der Bundesrepunblik Deutschland 1:1 ratifiziert wird. Unabhängig davon werde ich darauf hinwirken, dass schwerstbehinderte Menschen ihre Rechte auf angemessene Eingliederungshilfe und - wo ergänzend nötig - auch Leistungen der Pflegeversicherung durchsetzen können. Gerade für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen und ältere Menschen mit Behinderung nimmt eine angemessene Pflegeleistung einen wichtigen Stellenwert in ihrer Versorgungsqualität ein. Das darf aber meiner Meinung nach nicht dazu führen, dass erstens die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Gegenzug eingeschränkt werden, noch dass zweitens Wahl- und Selbstbestimmungsrechte ab einem bestimmten Alter oder bei Pflegebedürftigkeit unzumutbar eingeschrönkt werden. Wo immer möglich ist auch eine Versorgung, Betreuung und Unterstützung außerhalb stationärer Einrichtungen, also ambulant, sofern gewünscht und ggf. entsprechend assisitiuert, zu ermöglichen.
Externe Tagesförderstätte: Behinderte Menschen müssen neben dem Wohnumfeld einen "zweiten Lebensraum" erfahren können. Neben der Betreuung in einer Wohneinrichtung muss es daher einen weiteren Bereich geben, in dem eine Förderung tagsüber erfolgt. Hierfür habe ich mit mehrfach und mit Nachdruck bei den Kostenträgern eingesetzt, und werde das auch weiterhin tun, die aus wohl finanziellen Gründen eine externe Tagesförderstättenbetreuung nicht zulassen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Stamm