Frage an Barbara Stamm von Christoph Z. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Stamm,
in der SZ war heute zu lesen:
"Am Donnerstag stellte Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) ein Gutachten vor, das die betroffenen Abgeordneten entlastet. Die Beschäftigung von Ehefrauen und Kindern sei bis Mitte dieses Jahres legal gewesen, heißt es in dem von Stamm selbst angeforderten Gutachten des Münchner Rechtsprofessors Martin Burgi. Stamm zeigte sich erleichtert darüber, dass damit auch die Unsicherheit beseitigt sei, ob auf Abgeordnete Rückzahlungen zukommen."
Diese Aussage kann doch nicht Ihr Ernst sein. Mir ist schon klar, dass Sie als MDL das natürlich beruhigt. Aber vergessen Sie dabei nicht, dass dies alles Steuergelder und damit das Geld Ihrer Wählerschaft ist, welches großzügig an Verwandte verteilt worden ist?
Mit freundlichem Gruß
Christoph Zieger
Sehr geehrter Herr Zieger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.08.2013.
Zur Unterstützung bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit werden einem Mitglied des Bayerischen Landtags Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge gegen Nachweis erstattet (sogenannte Mitarbeiterentschädigung). Seit dem 1. Dezember 2000 sind im Rahmen der Mitarbeiterentschädigung nicht erstattungsfähig Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Landtags verheiratet, im 1. Grad verwandt oder im 1. Grad verschwägert sind. Aus Gründen des Bestandsschutzes wurde in diesem Änderungsgesetz aber zugleich normiert, dass Verträge, die vor dem 1. Dezember 2000 mit Ehegatten oder Verwandten/Verschwägerten 1. Grades wirksam geschlossen waren, weiterhin im Rahmen der Mitarbeiterentschädigung erstattungsfähig sein sollen.
Hinsichtlich der Gültigkeit der sogenannten Altfallregelung bestehen unterschiedliche juristische Auffassungen. Der Bayerische Oberste Rechnungshof, der die Landtagsverwaltung von Mai bis August 2013 geprüft hat, vertritt die Auffassung seit der Änderung des Abgeordnetengesetzes zum 1. Juli 2004 habe die Altfallregelung für die Beschäftigung naher Familienangehöriger nicht mehr gegolten. Das Landtagsamt ist dagegen der Meinung, dass die Altfallregelung bis zum 31. Mai 2013 fortgalt.
Das von Ihnen angesprochene Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Burgi, Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, bestätigte die Rechtsauffassung des Landtagsamtes, dass die Übergangsregelung bis Ende Mai 2013 geltendes Recht war. Als Landtagspräsidentin bin ich beruhigt, dass die komplizierte juristische Streifrage mit dem Rechtsgutachten geklärt werden konnte. Dahingehend bitte ich auch meine Aussage, auf die Sie in Ihrer Anfrage Bezug nehmen, zu verstehen.
Sehr geehrter Herr Zieger, ich räume ein, dass die Übergangsregelung aus heutiger Sicht zu lang bemessen war. Die an die Abgeordneten geleisteten Zahlungen sind jedoch rechtmäßig erfolgt. Eine Rückforderung der ausgezahlten Mitarbeiterentschädigung ist daher rechtlich nicht möglich.
Weitere Informationen sowie das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Burgi finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landtags (www.bayern.landtag.de) unter Aktuelles/Presse/Pressemitteilungen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Stamm